| Verbraucherschutz

Modernisierung der Verbraucherrechte in der EU

Die Europäische Kommission (KOM) will aufgrund der immer größeren Bedeutung der Digitalisierung für Verbrauchermärkte die bestehenden Regeln des EU-Verbraucherrechts modernisieren und bittet alle interessierten Kreise um Input zu notwendigen Anpassungen. Konkret geht es um die die Angleichung der Schutzstandards auf physischen und virtuellen Märkten. Es laufen daher derzeit zwei öffentliche Konsultationen.
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Die Konsultation zur verstärkten Zusammenarbeit der Durchsetzung von Verbraucherrecht bezieht sich auf einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Dieser hat zum Ziel, die bestehenden Regeln so zu modernisieren, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher online dieselben Rechte genießen wie offline. Der Konsultationszeitraum läuft vom 28. September 2022 bis 21. Dezember 2022.

Thema der Konsultation zur Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung an digitale Märkte ist der Vorschlag für eine Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung. Mit dieser Initiative sollen die bestehenden Regeln zur alternativen Streitbeilegung im Hinblick auf Online-Vermittler, vorvertragliche Informationen und Unternehmer aus Drittländern modernisiert werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll Rechtsschutz gewährleistet werden, ohne dass sie dafür vor Gericht ziehen müssen. Der Konsultationszeitraum läuft ebenfalls vom 28. September 2022 bis 21. Dezember 2022.

Die KOM bittet alle interessierten Kreise um Rückmeldungen, insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, Händler und Organisationen, die sich mit Verbraucherschutzfragen befassen.

Die Ergebnisse dieser Konsultationen werden in die Folgenabschätzungen der KOM einfließen. (UV/AS)

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