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Nachhaltige Finanzen: Gas und Atomenergie werden Ende des Jahres bewertet

Die Sonne geht am Montag (07.02.2010) hinter Hochspannungsmasten und den Kühltürmen des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld (Unterfranken) unter. Foto: David Ebener dpa/lby

Die Kommission hat am 21. April 2021 im Rahmen eines Pakets mit Rechtsakten zur nachhaltigen Finanzierung eine delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie vorgestellt. Diese führt Kriterien zur Bewertung ein, ob wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich Energie, Forstwirtschaft, Herstellung, Verkehr und Gebäude zur Anpassung an den Klimawandel oder zum Klimaschutz und damit zu zwei der in der Taxonomie-Verordnung enthaltenen Umweltziele beitragen. Dabei hat sich die Kommission an den Empfehlungen der 2018 begründeten Technischen Expertengruppe zu Nachhaltigen Finanzen orientiert. Parlament und Rat haben vier Monate zur Prüfung (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Monate).

Die Sektoren und Tätigkeiten sollen regelmäßig überprüft und an technischen Fortschritt angepasst werden. Beispielsweise soll im Zuge der für Juni 2021 angekündigten Überarbeitung der Erneuerbaren Energie-Richtlinie die Vorgaben für Bioenergie angepasst werden. Die im Vorfeld von Lobbyvertretern intensiv debattierten Bereiche Gas und Atomkraft hat die Kommission vorerst ausgelagert und wird dazu, ebenso wie zum Agrarsektor, im Dezember 2021 einen weiteren Rechtsakt vorlegen. Das Gemeinsame Forschungszentrum der Kommission (JRC) hatte sich dafür ausgesprochen, dass Atomkraft der Umwelt keinen Schaden zufüge. Nach Kritik an der Unabhängigkeit des JRC wird dessen Einschätzung werde derzeit von Fachleuchten zum Strahlenschutz des unter Artikel 31 des Euratom-Vertrags eingesetzten Sachverständigenausschusses und dem Wissenschaftlichen Ausschuss Gesundheits- und Umweltrisiken (SCHEER) überprüft, die auch die Aspekte der Entsorgung radioaktiven Mülls berücksichtigen sollen.

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen soll verlässliche und vergleichbare nachhaltigkeitsbezogene Angaben sicherstellen. Der Green Deal setzt für das Klimaneutralitätsziel auch auf die Mobilisierung privater Investitionen. Die Klimataxonomie soll Anlegern bei der Beurteilung helfen, welche Unternehmen wirklich umweltfreundlich wirtschaften. (TS)

Pressemitteilung der Kommission

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