Verkehrskommissarin Adina Valean hat am 9. Dezember 2020 die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität (COM(2020) 789) vorgestellt. Der Verkehr soll nachhaltiger werden und die Kosten für die Umweltauswirkungen sollen eingepreist werden; der Verkehr aber zugleich bezahlbar und europaweit zugänglich sein.
Der Aktionsplan der Europäischen Kommission für umweltfreundliche, intelligente und erschwingliche Mobilität enthält 82 Initiativen für die kommenden vier Jahre für emissionsfreien Verkehr mit 10 Schwerpunkten: emissionsfreie Fahrzeuge, emissionsfreie Häfen und Flughäfen, nachhaltige städtische Mobilität, Gütertransport, CO2-Bepreisung, automatisierte Mobilität, intelligente Mobilität, Krisenresilienz im grenzüberschreitenden Verkehr, Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit sowie Verkehrssicherheit.
Bis 2030 sollen 100 europäische Städte und der Linienverkehr auf Strecken unter 500 km klimaneutral sein, der Hochgeschwindigkeitsverkehr verdoppelt (bis 2050 verdreifacht) werden. Außerdem sollen mindestens 30 Mio. emissionsfreie Pkw und 80.000 Lkw zugelassen und die Entwicklung emissionsfreier Schiffe bis zur Marktreife vorangeschritten sein. Bis 2035 sollen alle Pkw und Busse emissionsfrei sein sowie emissionsfreie Großflugzeuge Marktreife erlangt haben. Bis 2050 soll der Schienengüterverkehr verdoppelt werden (Überarbeitung der VO 2021) und das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) mit Hochgeschwindigkeit uneingeschränkt betriebsbereit sein. Auch Wasserstraßen sollen zur Klimaneutralität beitragen und dazu das Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt fortgeschrieben werden (NAIADES III).
Ziel der Kommission sind emissionsfreie Fahrzeuge, Flughäfen und Häfen. Dazu sollen 2021-2023 die Richtlinien zu Schiffsverschmutzung, Recycling und Stehzeiten an Flughäfen überarbeitet werden sowie 2021 eine Allianz für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe begründet werden. Die Kommission möchte die Verkehrsentwicklung mit dem für 2021 angekündigten Nullschadstoff-Aktionsplan abstimmen, der ebenfalls Teil des europäischen Green Deal ist. Dementsprechend sollen die Luftreinhaltungsstandards und der Lärmschutz 2021 überprüft werden.
2021 soll die Erneuerbare-Energien-Richtlinie dahingehend überarbeitet werden, dass die Einsparung von Treibhausgasemissionen gemessen werden kann. Die Entwicklung alternativer Kraftstoffmessungen soll gefördert und die Richtlinie für alternative Kraftstoffe (AFID) überarbeitet werden. Ebenso sollen die CO2-Grenzwerte für Pkw und Lieferwägen angepasst und für Busse eingeführt sowie ein Euro6/VI-Standard von der Kommission vorgeschlagen werden.
Ende 2021 möchte die Kommission in der Gebäudeenergierichtlinie Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vorschlagen. 2023 sollen Standards für umweltfreundliche, sichere und energieeffiziente Reifen entwickelt werden. Leitlinien für Hersteller sollen Aufschluss geben über den CO2-Fußabdruck von Lieferungen. CO2-Bepreisung soll ein Anreiz für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe sein. Dazu sollen 2021 die Energiesteuerrichtlinie und der Europäische Emissionshandel (ETS) überarbeitet und um den Schiffs- und Flugsektor (CORSIA) ergänzt werden. Mehrwertsteuerausnahmen im grenzüberschreitenden Personenverkehr sollen 2022 überprüft und den Passagieren 2023 Informationen über den CO2-Fußabdruck ihrer Reise zur Verfügung gestellt werden, damit diese die CO2-Emissionen auf freiwilliger Basis kompensieren können. Bis 2030 sollen der Schiffs-, Schienen- und Straßenverkehr preislich gleichgestellt sein. (TS)
Arbeitsdokument der Kommission SWD(2020)331
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2329