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Nachhaltige Waldbewirtschaftung: Haltung Agrarrat zur EU-Forststrategie

Buchenwald im Nationalpark Hunsrück-Hochwald
Buchenwald im Nationalpark Hunsrück-Hochwald

Im Rahmen der informellen öffentlichen Videokonferenz des Agrarrats am 16. November 2020 präsentierte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die unter deutschem Ratsvorsitz verabschiedeten Schlussfolgerungen zur EU-Forststrategie. Die bisherige Strategie COM(2013) 659 endet 2020. Der Rat hatte sich wiederholt für eine Folgestrategie ausgesprochen. Die Kommission hat angekündigt, 2021 eine neue Strategie vorzulegen.

Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister hatten sich im Umlaufverfahren bereits am 10. November 2020 auf die Ratsschlussfolgerungen geeinigt. Sie zielen auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Wälder, die Erhaltung und Verbesserung der Vielfalt der Wälder sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bioökonomie und der Kreislaufwirtschaft. Im Green Deal wird die Rolle der Wälder an mehreren Stellen hervorgehoben, etwa bei der EU-Biodiversitätsstrategie und der EU-Bioökonomie-Strategie. Klöckner bezeichnete den Wald als „Alleskönner“. Wälder dienen als CO2-Speicher, zur Luftreinigung als Erholungsraum, Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Rohstofflieferanten.

Aus Sicht der Mitgliedstaaten dient die Forststrategie drei Hauptzielen: erstens der Unterstützung einer nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung, zweitens der Unterstützung des Forst- und des forstbasierten Sektors mit seinen Millionen von Waldbesitzern als Teil einer Lösung für die internationalen Entwicklungsziele (SDGs) und den damit verbundenen politischen Ziele der EU, drittens der Verbesserung der Koordinierung und Kohärenz der forstbezogenen Politiken der EU und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und relevanten Interessenvertretern. Konkret fordert der Rat „wissenschaftlich fundierte Regelungen für die Bezahlung von Ökosystemdienstleistungen […] und Mittel zur Förderung naturnaher Forstwirtschaft“.

Klöckner betonte, die Mitgliedstaaten treten für eine ausgewogene neue EU-Waldstrategie ein sowie für eine kohärente Politik als Ergänzung, nicht als Ersatz nationaler Forstpolitik, da die Wälder innerhalb Europas unterschiedlich seien.

Belgien hatte eine Protokollnotiz abgegeben und die anderen Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die defensive Haltung (Ziffer 6g) abzulegen und sich angesichts der klimapolitischen Herausforderungen gemäß des Green Deal für eine europäische Forstpolitik einzusetzen. Da Wälder nicht konkret in den Verträgen benannt sind, gibt es anders als in der Agrarpolitik keine EU-Waldpolitik. Es handelt sich daher nur um eine koordinierende Strategie und kein rechtsverbindliches Gesetz. Der Rat hat bereits in früheren Stellungnahmen die Subsidiarität betont. Neben Informations- und Erfahrungsaustausch stellt die EU darüber hinaus unterstützend zu nationalen, regionalen und privaten Geldern auch für die Wälder EU-Fördermittel zur Verfügung (etwa im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Kohäsionsmitteln oder aus dem Katastrophenschutz).

Die Öffentlichkeit hat noch bis 4. Dezember 2020 die Gelegenheit, im Rahmen der Konsultation ihre Meinung einzubringen (vgl. Bericht vom 5. November 2020). Die Kommission hatte im Rahmen der Veröffentlichung des Fahrplans zur Forststrategie am 30. Oktober 2020 mitgeteilt, diese diene dazu, den Verlust von Wäldern zu reduzieren, die Kohlenstoffspeicher zu erhalten und die Risikoprävention (etwa gegen Waldbrände) zu verbessern, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherzustellen und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu stärken. Bereits die EU-Biodiversitätsstrategie COM/2020/380 vom 20. Mai 2020 sieht die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlicher Bäume bis 2030 vor. Das Europäische Parlament hatte seine Stellungnahme am 8. Oktober 2020 verabschiedet. (TS)

Ratsschlussfolgerungen

Aufzeichnung der Videokonferenz

Konsultation

 

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