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Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen

Europäische Unternehmen müssen in Zukunft detailliertere und umfangreichere nichtfinanzielle Informationen zusätzlich zu ihren Geschäftsberichten bzw. Jahresabschlüssen vorlegen. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament am 22. Juni 2022 im sogenannten Trilogverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verständigt.
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Die Einigung zum Vorschlag, den die Europäischen Kommission im April 2021 vorgelegt hatte, wird insbesondere die Bilanzrichtlinie ändern und die Unternehmen zukünftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Unternehmen in der EU werden künftig verbindlich präzisere Informationen zu Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechten und Governance-Faktoren offenzulegen müssen. Die Vorschriften sollen für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten sowie für alle großen und börsennotierten Unternehmen gelten. Kleinere und mittlere Unternehmen sind ebenfalls von der Berichtspflicht betroffen, mitunter in anderer Form. Sie können aber für eine Übergangszeit bis 2028 vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Für Unternehmen aus Drittstaaten gelten andere Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie müssen einen Schwellenwert von 150 Millionen Euro an Nettoumsatz in der EU erzielen und der Inhalt des Berichts beschränkt sich auf soziale Auswirkungen und Umweltauswirkungen der Tätigkeit.

Die Berichtspflichten werden für verschiedene Arten von Unternehmen schrittweise eingeführt. Die ersten Unternehmen werden die neuen Regeln zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden müssen, die dann im Jahr 2025 veröffentlicht werden.

Im nächsten Schritt wird die vorläufige Einigung formell vom Rat und Parlament verabschiedet. Derzeit werden die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgearbeitet. Zuständig hierfür ist die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG). (UV)

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