Für die Coronaforschung stehen insgesamt 122 Mio. Euro für die aktuelle Aufforderung zur Interessenbekundung zur Verfügung. Die Aufforderung zielt auf rasche Ergebnisse in insgesamt fünf Bereichen, die die Herausforderungen der Corona-Krise aus verschiedenen Blickwinkeln angehen. Die Themen reichen von der Umstellung der Produktion auf lebenswichtige medizinischer Ausstattung und Ausrüstung über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Überwachung und zur Patientenversorgung bis hin zu den Auswirkungen der Eindämmungsmaßnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft und die Erforschung großer, europaweiter Covid-19-Kohorten.
Im Einklang mit den Grundsätzen der weltweiten Corona-Krisenreaktion müssen die im Rahmen dieser Projekte entwickelten Lösungen für alle verfügbar und erschwinglich sein. Die Kommission wird daher in Vereinbarungen, die aufgrund dieser neuen Aufforderung zur Interessenbekundung geschlossen werden, Klauseln über den schnellen Datenaustausch aufnehmen, um Erkenntnisse und Ergebnisse unverzüglich allgemein zugänglich und nutzbar zu machen. Die Einreichungsfrist endet am 11. Juni 2020.
Die am 19. Mai 2020 veröffentlichten Aufrufe sind eine der Maßnahmen des zehn Punkte umfassenden ERAvsCorona-Aktionsplans. Die Mittel werden aus Horizont 2020, dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, zur Verfügung gestellt und sind Teil der von der Kommission im Rahmen der Initiative zur weltweiten Corona-Krisenreaktion am 4. Mai 2020 zugesagten 1,4 Mrd. Euro. (MK)
https://ec.europa.eu/germany/news/20200519-mehr-geld-zur-erforschung-corona_de
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_887