| EUDR

Nächster Schritt zum Aufschub der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten

Das Europäische Parlament (EP) stimmte am 23. Oktober 2024 für das beschleunigte Verfahren beim Aufschub der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation - EUDR). Dabei votierte das EP mit großer Mehrheit für die Nutzung des Dringlichkeitsverfahrens, bei dem direkt das Plenum abstimmt, statt erst der zuständige Ausschuss. Auch bei der Abstimmung über den Vorschlag selbst, die für die Plenarsitzung am 13./14. November 2024 geplant ist, ist eine Mehrheit zu erwarten.
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Zuvor einigte sich bereits der Rat darauf, den Geltungsbeginn um zwölf Monate zu verschieben.

Mit der EUDR wird ein neues System geschaffen, das Marktteilnehmer und Händler dazu verpflichtet, die Entwaldungsfreiheit von relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen zu beurteilen, wobei für kleine und mittlere Unternehmen an zahlreichen Stellen der Verordnung Erleichterungen vorgesehen sind. Mit der EUDR soll einerseits der Anteil der EU an der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung minimiert, andererseits ihr Beitrag zu Treibhausgasemissionen und zum weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt verringert werden. Als Verordnung kann die EUDR unmittelbare Anwendbarkeit entfalten. Im Falle der EUDR tritt dies vor allem durch umfassende Pflichten für Einzelne in Erscheinung.

Mehr Informationen sind hier abrufbar. (MF)

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