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Neue Beihilfen zur Risikofinanzierung

Ab dem 1. Januar 2022 gelten innerhalb der EU neue Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (Risikofinanzierungsleitlinien). Die Kommission hat die entsprechenden Vorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten Unternehmensneugründungen und KMU beim Zugang zu Finanzmitteln unterstützen können, am 6. Dezember 2021 verabschiedet.
Euro-Münzen
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Mit den überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (Risikofinanzierungsleitlinien) werden die Vorschriften präzisiert und vereinfacht. Durch die Leitlinien sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewährleistet werden. Zu den Änderungen der Leitlinien gehört etwa die Begrenzung der Anforderung, eine Analyse der Finanzierungslücke vorzulegen. Ein solche Untersuchung ist jetzt nur noch für die größten Maßnahmen notwendig, nämlich für Maßnahmen, die Investitionen von mehr als 15 Mio. Euro pro Beihilfeempfänger ermöglichen. Auch wurden Anforderungen an die Prüfung von Regelungen vereinfacht, die ausschließlich auf Unternehmensneugründungen und KMU ausgerichtet sind, die ihren ersten kommerziellen Verkauf noch nicht getätigt haben. Dies betrifft insbesondere den Umfang der Nachweise, die die EU-Länder im Rahmen der Ex-ante-Prüfung vorlegen müssen, um nachzuweisen, warum die Beihilfe erforderlich, geeignet und angemessen ist.

In den Risikofinanzierungsleitlinien sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen staatliche Beihilfen der Mitgliedstaaten zur Förderung von Risikofinanzierungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. Risikofinanzierungsbeihilfen sind ein wichtiges Instrument, das die Mitgliedstaaten für die Unterstützung insbesondere innovativer und wachstumsorientierter Unternehmensneugründungen, KMU und bestimmter Arten von Unternehmen mittlerer Kapitalisierung in ihrer frühen Entwicklungsphase einsetzen können. Diese Unternehmen können trotz ihres Geschäftspotenzials bei der Beschaffung von Finanzmitteln auf Schwierigkeiten stoßen. Um solche Fälle von Marktversagen anzugehen, ermöglichen die Risikofinanzierungsleitlinien den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen in Form von gut konzipierten Finanzinstrumenten und steuerlichen Maßnahmen zu gewähren. (UV)

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