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Neue EU-Asylagentur nimmt Arbeit auf

Gemäß der Verordnung über die Asylagentur der Europäischen Union vom 15. Dezember 2021 hat die EU-Asylagentur nun ihre Arbeit aufgenommen. Laut EU-Kommission soll diese dazu beitragen, Asylentscheidungen schneller und fairer zu treffen. Zudem sollen mit einer Reserve von 500 Expertinnen und Experten die nationalen Asylsysteme bei Bedarf unterstützt werden.

Im Einzelnen rechnet die EU-Kommission in folgenden Bereichen mit Verbesserungen: Effizientere Asylsysteme, bessere Unterstützung, einheitliche und fundierte Entscheidungsfindung, größere Konvergenz der Anerkennungsquoten, bessere Überwachung und Berichterstattung, Kapazitätsaufbau in Drittländern sowie die Schaffung eines unabhängigen Grundrechtsbeauftragten und eines neuen Beschwerdemechanismus.

Mit ihren knapp 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer finanziellen Ausstattung von 172 Mio. Euro im Jahr 2022 soll die Agentur zunächst die Asyl- und Aufnahmebehörden in acht EU-Mitgliedstaaten unterstützen. (MF)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R2303&from=EN

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