Der Vorschlag sieht die Einführung neuer Expositionsgrenzwerte für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie 1,4-Dioxan vor. Darüber hinaus soll auch Schweißrauch ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden.
Mit dieser Anpassung wird auf aktuellste wissenschaftliche Erkenntnisse reagiert, wonach die genannten Stoffe ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen und insbesondere Krebserkrankungen verursachen können. Ziel ist es, europaweit einheitliche Standards zu schaffen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen in der EU gewährleisten.
Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)