| Verbraucherschutz

Neue EU-Verbraucherschutzvorschriften

Am 27. März 2024 traten neue EU-Verbrauchervorschriften in Kraft, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden sollen. So sollen die Vorschriften dabei helfen, kreislauforientierte und ökologische Entscheidungen zu treffen.
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Mit den neuen Vorschriften wird die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte geändert und im Hinblick auf den ökologischen Wandel und die Kreislaufwirtschaft angepasst.

Mit der Richtlinie sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und unlauteren Behauptungen zum CO-Ausgleich geschützt werden. Darüber hinaus wird die Haftung der Unternehmer in Bezug auf falsche oder fehlende Informationen unter anderem über unnötige Software-Aktualisierungen oder die ungerechtfertigte Verpflichtung zum Kauf von Ersatzteilen beim ursprünglichen Hersteller präzisiert. Zudem werden Produkte in der gesamten EU mit einer harmonisierten Kennzeichnung versehen, die Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie enthält. (MF)

Mehr Informationen unter: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-verbraucherschutz-regeln-schutz-vor-greenwashing-und-irrefuhrender-produktinformation-2024-03-27_de

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