Nach dieser neuen Verordnung müssen für Smartphones und Tablets, die in der EU in Verkehr gebracht werden, von den Produzenten Informationen über ihre Energieeffizienz, die Akkulaufzeit, den Schutz vor Staub und Wasser sowie die Stoßfestigkeit zur Verfügung stehen. Zum ersten Mal muss bei einem Produkt auch ein Index zur Reparaturfähigkeit angegeben werden. Für die Produkte werden die bestehenden europäischen Energieetiketten, die von A bis G reichen, verwendet.
Diese Energiekennzeichnungsvorschriften werden nun dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat zur zweimonatigen Überprüfung vorgelegt. Wenn die Mitgesetzgeber keine Einwände gegen den Text erheben, werden die Vorschriften angenommen. Es ist geplant, die Vorschriften am selben Tag wie die reformierte Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen, um das Inkrafttreten beider Texte, die dieselbe Produktkategorie betreffen und ergänzende Informationen liefern, anzugleichen. (UV)