| Nachhaltigkeit

Neue Kennzeichnung von Handys und Tablets

Die Kaufentscheidung bei Handys und Tablets bezüglich ihrer Nachhaltigkeit soll durch neue Kennzeichnungsvorschriften transparenter ausgestaltet werden. Die Europäische Kommission (KOM) hat am 16. Juni 2023 auf Grundlage der Verordnung zur Energiekennzeichnung neue Regeln vorgeschlagen, um den Verbrauchern die Entscheidung über die Nachhaltigkeit der Handys und Tablets, die sie kaufen, zu erleichtern.
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Nach dieser neuen Verordnung müssen für Smartphones und Tablets, die in der EU in Verkehr gebracht werden, von den Produzenten Informationen über ihre Energieeffizienz, die Akkulaufzeit, den Schutz vor Staub und Wasser sowie die Stoßfestigkeit zur Verfügung stehen. Zum ersten Mal muss bei einem Produkt auch ein Index zur Reparaturfähigkeit angegeben werden. Für die Produkte werden die bestehenden europäischen Energieetiketten, die von A bis G reichen, verwendet.

Diese Energiekennzeichnungsvorschriften werden nun dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat zur zweimonatigen Überprüfung vorgelegt. Wenn die Mitgesetzgeber keine Einwände gegen den Text erheben, werden die Vorschriften angenommen. Es ist geplant, die Vorschriften am selben Tag wie die reformierte Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen, um das Inkrafttreten beider Texte, die dieselbe Produktkategorie betreffen und ergänzende Informationen liefern, anzugleichen. (UV)

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