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Neue Klimaschutzregeln in der Landwirtschaft

Die Agrarministerinnen und -minister berieten am 8. April 2022 den Vorschlag der Kommission, den Landnutzungssektor zusammen mit der Agrarproduktion in einem gemeinsamen System zusammenzufassen, in dem die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen erfasst werden sollen.

Der Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" (LULUCF), wie er unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) erfasst wird, stand im Mittelpunkt eines Treffens der EU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Luxemburg. Dieser Bereich betrachtet sechs Arten der Landnutzung: Wälder, Ackerflächen, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen und andere Flächen. Emissionen aus Tierhaltung und Düngernutzung werden dagegen im Agrarsektor erfasst.

Die Überarbeitung soll Teil des EU-Pakets „Fit for 55“ sein, mit dem die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden sollen. Zuständig für diese sind für gewöhnlich die EU-Umweltministerinnen und –minister, da es primär um Klimaschutzmaßnahmen geht. Die Ministerinnen und Minister mit Zuständigkeit für die Landwirtschaft nutzten allerdings ihre Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Während die Ministerinnen und Minister den Vorschlag im Großen und Ganzen begrüßten, äußerten sie eine Reihe von Bedenken zu den Plänen der Kommission.

So wiesen eine Reihe von Mitgliedstaaten darauf hin, dass es schwierig sei, feste, absolute Ziele festzulegen, wie beispielsweise ein Netto-Null-Ziel bis 2035, in einem Sektor, in dem Emissionen und Abbau schwanken können und anfällig für naturbedingte Störungen sind. Einer der umstrittensten Punkte war derweil die vorgeschlagene Schaffung einer integrierten AFOLU-Säule (Agriculture, Forestry and Other Land Use, AFOLU) für Landnutzung und Landwirtschaft. (MF)

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