Die von der Europäischen Kommission (KOM) vorgeschlagenen Maßnahmen stellen eine Überarbeitung der Europäischen Bestäuberinitiative aus dem Jahr 2018 dar, die als nützlich, aber weitgehend unzureichend zur Bewältigung dieser Herausforderung angesehen wird. Name der neuen Initiative ist „Ein neuer Deal für Bestäuber“. Außerdem ergänzen sie den Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Festlegung verbindlicher Ziele für die Wiederherstellung der Natur. In der jetzt reformierten EU-Initiative für Bestäuber werden konkrete Ziele für das Jahr 2030 und Maßnahmen für drei Prioritäten festgelegt.
Die wichtigste Priorität ist die Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und die Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs. Hier sollen etwa, zur Verbesserung der Erhaltung von Arten und Lebensräumen, Erhaltungspläne für bedrohte Bestäuberarten aufgestellt werden. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten soll ein Netz von ökologischen Korridoren für Bestäuber mit der Bezeichnung 'Buzz Lines' vorbereiten werden. Darüber hinaus soll die bestäuberfreundliche Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker gefördert werden. Die Halbierung des Pestizideinsatzes hatte die KOM bereits in dem vorliegenden Vorschlag zur Überarbeitung der Pflanzenschutzvorschriften aufgenommen.
Den zweiten Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen. Hierzu gehören die Einrichtung eines umfassenden Überwachungssystems und die Unterstützung von Forschung, zum Beispiel durch eine Kartierung wichtiger Bestäubergebiete bis 2025.
Die dritte Priorität besteht in der Mobilisierung der Gesellschaft und der Förderung der strategischen Planung und Zusammenarbeit. Hier werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Strategien für Bestäuber zu entwickeln. Außerdem will die KOM gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Gesellschaft für die Probleme sensibilisieren und die Verbreitung von Wissen fördern.
Der Neue Deal für Bestäuber muss als nächstes vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Die neuen Maßnahmen würden dann die kommenden nationalen Wiederherstellungspläne (im Rahmen des vorgeschlagenen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur) ergänzen, in denen die Mitgliedstaaten über die Maßnahmen entscheiden, mit denen sie das rechtsverbindliche Ziel, den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis 2030 umzukehren, erreichen wollen. (UV)