Zu den wichtigsten Elementen gehört Folgendes: Klarstellung, wer Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat, eine Definition des „angemessenen Schutzes“ nach nationalem Recht, Festlegung der Nachweise, die für die Inanspruchnahme vorübergehenden Schutzes oder eines angemessenen Schutzes nach nationalem Recht vorzulegen sind, Ermutigung der Mitgliedstaaten, die Ausweitung des vorübergehenden Schutzes auf Personen in Erwägung zu ziehen, die möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich des Beschlusses fallen, aber Schutz benötigen. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien ein eigenes Kapitel über Kinder sowie Leitlinien zu spezifischen Rechten im Rahmen der Richtlinie über vorübergehenden Schutz und Leitlinien zur Gewährleistung der Freizügigkeit vor und nach der Ausstellung von Aufenthaltstiteln. Abgeschlossen werden die Leitlinien durch einen Abschnitt zur Unterstützung bei der Rückführung von Personen, die kein Recht auf Aufenthalt in der EU haben. (MF)
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Migration
Neue Leitlinien für den Schutzanspruch von ukrainischen Vertriebenen in der EU
Am 4. März 2022 nahm der Rat auf der Grundlage des Vorschlags der EU-Kommission einstimmig den Durchführungsbeschluss zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes für Menschen an, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Im Anschluss wurden Leitlinien erarbeitet, die die bestehenden Leitlinien für das Außengrenzmanagement ergänzen, um den Grenzübertritt zwischen der EU und der Ukraine zu erleichtern.
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