Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses der Regionen (AdR) werden auf fünf Jahre ernannt. Die aktuelle Mandatsperiode hat am 26. Januar 2020 begonnen und endet am 25. Januar 2025. Zu Beginn einer neuen Mandatsperiode müssen alle Mitglieder des AdR ernannt und alle Arbeitsorgane einschließlich Präsidium, Fachkommissionen, Arbeitsgruppen und interregionale Gruppen neu eingesetzt werden. Auf ihrer ersten Plenartagung wählen die Mitglieder einen neuen Präsidenten, einen neuen Ersten Vizepräsidenten und ein neues Präsidium. In der ersten Hälfte der Mandatsperiode hat die Europäische Volkspartei (EVP) den Zugriff auf das Präsidentenamt, in der zweiten Hälfte der Mandatsperiode die Sozialdemokratische Partei Europas (PSE).
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seit 1994 vertritt und fördert er die Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im europäischen Entscheidungsprozess. Von seinem Sitz in Brüssel aus trägt der Europäische Ausschuss der Regionen zur Schaffung einer immer engeren Union zwischen den Völkern und Gebieten Europas bei. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Entscheidungen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips möglichst bürgernah getroffen werden. Die Mitglieder des AdR kommen zu Plenartagungen in Brüssel zusammen, um Stellungnahmen, Berichte und Entschließungen zu erörtern und zu verabschieden. Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie der Europäischen Kommission und des Rates und Vertreter des EU-Ratsvorsitzes werden zu den Plenartagungen eingeladen, wenn Themen auf der Tagesordnung stehen, die für die Städte und Regionen von besonderem Interesse sind. Die Mitglieder nehmen an den Arbeiten der Fachkommissionen des AdR teil und können als Berichterstatter bestellt werden, um Stellungnahmen auszuarbeiten.
Mit der 138. Plenartagung am 11. und 12. Februar 2020 konstituiert sich der AdR und die VII. Mandatsperiode beginnt. Daher wird diese Plenartagung etwas anders ablaufen als eine gewöhnliche Plenartagung. Im ersten Teil, am Dienstagnachmittag, 11. Februar 2020, ist der Konstituierung des Europäischen Ausschusses der Regionen sowie der Annahme der Tagesordnung und der Wahlordnung gewidmet. Anschließend wird die Tagung unterbrochen, damit die Fraktionen und nationalen Delegationen vorbereitende Sitzungen abhalten können.
Am Mittwochvormittag, 12. Februar 2020, finden die Wahlen für das Amt des Präsidenten, des Ersten Vizepräsidenten, der weiteren Vizepräsidenten und der weiteren Präsidiumsmitglieder statt. Nach der ersten Sitzung des neuen Präsidiums wird die Plenartagung um 14.30 Uhr fortgesetzt. Auf der Tagesordnung stehen verschiedene politische Diskussionen, darunter eine Debatte über die Konferenz über die Zukunft Europas, an der Kommissionsmitglied Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie, teilnehmen wird. Darüber hinaus wird das Plenum Entschließungen und Stellungnahmen unter anderem zu den Themen „Erweiterungspaket 2019“, „Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union“, „Nachhaltigkeit in Stadtvierteln und kleineren Ansiedlungen“ sowie „Kultur, in einer Union, die mehr will“ debattieren und abstimmen. Die Einsetzung der neuen Fachkommissionen findet am Donnerstag, den 13. Februar 2020 am Vormittag statt. (CD)