Mit mehreren Monaten Verspätung sehen die Pläne der EU-Kommission unter anderem vor, dass bis 2030 Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der Europäischen Union umgesetzt werden. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme an Land und 90 Prozent der Meere in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden.
Innerhalb der EU sollen die Vorgaben verbindlich sein und alle Bereiche des Naturschutzes umfassen – vom Wald über die Agrarlandschaft bis hin zu Mooren, Küsten und Gewässern. Dabei geht es unter anderem um die Wiedervernässung trockengelegter Moorwiesen, die Umgestaltung von Forsten in naturnahe Wälder oder den Schutz von Flussauen und Seegraswiesen.
Die Mitgliedstaaten müssen nun konkrete nationale Wiederherstellungspläne zur Umsetzung der Vorgaben aufstellen. Die Kommission prüft diese dann und kann die Länder zu Änderungen verpflichten.
Nach Vorstellung der EU-Kommission soll bevorzugt mit der Renaturierung in jenen Gebieten begonnen werden, die das größte Potenzial für den Abbau und die Speicherung von Kohlenstoff und die Vorbeugung gegen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen bieten. Dazu gehören Flusstäler, Auwälder und Moore. Die Kommission stellt bis 2030 insgesamt 100 Milliarden Euro für das Programm zur Verfügung.
Auch für Kommunen soll es verbindliche Ziele geben: Der Verlust an städtischen Grünflächen soll bis 2030 gestoppt werden. Bis 2050 sollen Grünflächen um fünf Prozent wachsen, und in allen europäischen Städten sollen zu diesem Zeitpunkt zehn Prozent der Fläche mit schattenspendenden Baumkronen überspannt sein.
Darüber hinaus sollen bis 2030 mindestens 25.000 Flusskilometer in frei fließende Flüsse umgewandelt werden. Weiteres Ziel ist die Beendigung des dramatischen Insektensterbens. So soll der Rückgang der Bestände bestäubender Insekten bis 2030 gestoppt werden. (MF)