Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments (EP) einigten sich auch auf die Verpflichtung zur Angabe, wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.
Die EU-Staaten betonten, dass die Mitgliedstaaten entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Neben der Honigkennzeichnung erlaubt die Richtlinie nun wieder, dass der in Deutschland verbreitete Begriff „Marmelade“ nach 22 Jahren Verbot in der EU wieder für Fruchtaufstrich aus allen Obstsorten wie Erdbeeren und Marillen verwendet werden darf. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden.
Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen EP und EU-Staaten sie noch formell absegnen. (MF)