Für solche Anlagen sollen auch keine Umweltverträglichkeitsprüfungen laut Richtlinie 2011/92/EU nötig sein, "da sie wahrscheinlich keine Bedenken in Bezug auf konkurrierende Raumnutzungen oder Umweltauswirkungen aufwerfen". Zudem sind auch für die Windkraft wesentlich schnellere Verfahren vorgesehen.
Ausgehend von der Annahme, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie von überwiegendem öffentlichen Interesse sind, schlägt die EU-Kommission konkret vor, dass die EU‑Mitgliedstaaten Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien als von übergeordnetem öffentlichem Interesse definieren. Für diese Projekte soll es dann umgehend einfachere Genehmigungsverfahren geben.
Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland bisher oft viele Jahre. Der Windpark Dahle, der in diesem Jahr am Rande der Region Hannover errichtet wurde, erstreckte sich auf eine Gesamtprojektdauer von sieben Jahren. (MF)