Der Reformvorschlag der Europäischen Kommission (KOM) besteht aus zwei Teilen, der überarbeiteten Fassung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) und einen delegierten Rechtsakt zur Einführung neuer Gefahrenklassen für Chemikalien. Die neue Verordnung enthält eine Klarstellung der Kennzeichnungsvorschriften für Chemikalien, die online verkauft werden. Für Unternehmen einschließlich KMU soll der Handel mit und der freie Verkehr von Stoffen und Gemischen auf EU-Ebene hierdurch erleichtert werden. Durch den delegierten Rechtsakt sollen für endokrine Disruptoren (Chemikalien, die die Wirkung von Hormonen stören) sowie für Chemikalien, die sich aufgrund ihrer schlechten Abbaubarkeit in lebenden Organismen ansammeln oder in Trinkwasser ausbreiten können, neue Gefahrenklassen eingeführt werden.
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und setzt das international gültige Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen in der EU um. Das GHS-System dient als international einheitliche Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Hauptziel der CLP-Verordnung ist, die Akteure in der Lieferkette über mögliche schädliche Auswirkungen von Stoffen und Gemischen zu informieren, indem sie diese einstuft und auf der Grundlage dieser Einstufung entsprechend kennzeichnet.
Die Überarbeitung der CLP-Verordnung zählt neben der geplanten Überarbeitung der REACH-Verordnung zu den wichtigsten Maßnahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, eines Hauptbausteins des europäischen Grünen Deals. Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung muss jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beschlossen werden. Der delegierte Rechtsakt der KOM zur Einführung der neuen Gefahrenklassen soll nach Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten. (UV)