Mit ihrem Vorschlag zur politischen Werbung möchte die Kommission für mehr Transparenz im politischen Wettbewerb sorgen. Demnach soll jede politische Werbeanzeige als solche gekennzeichnet sein. Zudem sollen Auftraggeber, die Höhe des gezahlten Betrags und die Finanzierungsquellen offengelegt werden. Darüber hinaus sind strenge Auflagen für Mikrotargeting, also das gezielte Schalten von Werbungen im digitalen Raum, vorgesehen.
Bestimmte personenbezogene Daten, wie die ethnische Zugehörigkeit, dürften dem Vorschlag zu Folge zukünftig nicht bei der Zielgruppenbestimmung verwendet werden. Bei Verstößen gegen diese Vorhaben sollen wirksame Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängt werden können.
Auch die Vorschriften zur Finanzierung von Parteien und Stiftungen sollen überarbeitet werden. Die Kommission sieht hierzu eine Aktualisierung des Rechtsrahmens vor, die Parteispenden transparenter machen und gleichzeitig die Interaktion zwischen europäischen Parteien und nationalen Mitgliedsparteien vereinfachen soll.
Mit Richtlinienvorschlägen zur Änderung des Wahlrechts auf EU- und auf kommunaler Ebene möchte die Kommission die niedrige Wahlbeteiligung von EU-Bürgerinnen und Bürgern steigern, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen leben. Es ist dazu vorgesehen, dass Mitgliedstaaten auf den entsprechenden Ebenen jene potenziellen Wählerinnen und Wähler proaktiv über anstehende Europa- und Kommunalwahlen in einer Sprache informieren müssen, die von den betroffenen Personen mehrheitlich gesprochen wird. Auch die Anmeldung zu den Wahlen soll standardisiert und vereinfacht werden.
Allgemeine Hintergrundinformationen sind auf folgender Internetseite der Kommission abrufbar. (PT)