| Gleichstellung

Neue Regeln zur Stärkung der nationalen Gleichstellungsstellen

Am 7. November 2023 nahmen der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) sowie Beschäftigungsausschuss (EMPL) ihren Standpunkt zu den neuen Vorschriften an, die den nationalen Gleichstellungsstellen mehr Befugnisse, Mittel und Unabhängigkeit verleihen sollen.
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Dabei sprachen sich die Abgeordneten für mehr kostenlose Unterstützung für Menschen aus, die Diskriminierung erfahren haben. Neben ihrem Recht, eine Partei in einem Verfahren zu vertreten, sollen Gleichstellungsstellen selbsttätig Gerichtsverfahren anstrengen können, wenn es keinen Beschwerdeführer gibt, der von sich aus Klage einreicht

In einer gemeinsamen Sitzung der EP-Ausschüsse wurde bereits am 30. August 2023 der Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über „Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und Streichung von Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG und Artikel 11 der Richtlinie 2010/41/EU“ vorgestellt. Dabei äußerten sich die Abgeordneten überwiegend positiv in ihren Wortbeiträgen und hoben die Bedeutung der Stärkung der Unabhängigkeit der Stellen für Gleichstellung und Chancengleichheit, der Sicherstellung der Finanzierung, der Schaffung der Untersuchungs- und Prozessbefugnisse, der Nutzung von Möglichkeiten alternativer Streitbeilegung, der Unterstützung von allen Opfern von Diskriminierung sowie der Erreichbarkeit der Stellen auch in ländlichen Gebieten, hervor.

Sobald der Entwurf des Standpunkts vom Plenum gebilligt worden ist, können die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes beginnen. (MF)

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