Auf Grundlage von Tests, die seit dem 1. Oktober 2021 durchgeführt wurden, können entsprechende Nachweise auch rückwirkend ausgestellt werden. Diese Möglichkeit soll, so eine Pressemitteilung der Kommission, den Druck auf die nationalen Testkapazitäten abmildern, der durch die Verbreitung der Omikron-Variante entstanden ist.
Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten am 21. Februar 2022 die Aktualisierung der Ratsempfehlung zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU beschlossen, mit der insbesondere für Geimpfte die Einreise in die EU aus Drittstaaten weiter erleichtert werden soll. Die Empfehlung sieht vor, dass nicht unbedingt notwendige Reisen für Personen zulassen werden, die mit einem von der EU oder der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, sowie für Genesene und alle Personen, die von einem auf der EU-Liste aufgeführten Land einreisen. Für einige dieser Reisenden könnten zusätzliche Maßnahmen wie ein PCR-Test vor Antritt der Reise gelten. Die aktualisierte Empfehlung gilt ab dem 1. März 2022. Sie ist jedoch nicht rechtsverbindlich; die Umsetzung der Empfehlung bleibt Sache der Mitgliedstaaten. (MK)