| Risikobewertung

Neue Regelungen im Lebensmittelbereich

Agrarminister k�mpft in�Br�ssel f�r alte Obst- und Gem�sesorten
.Naturschutz

Am 27. März 2021 ist die neue Verordnung zu Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Lebensmittelbereich in Kraft getreten. Neben mehr Transparenz sollen die Neuregelungen auch zu mehr Unabhängigkeit sowie einer verstärkten Qualitätssicherung bei den eingereichten Studien und zu einer stärkeren Einbeziehung von Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Europäischem Parlament sowie einer engeren wissenschaftlichen Zusammenarbeit führen.

Die neuen Regelungen sind eine Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und giftigen Pestiziden“ und waren von der Kommission im April 2018 vorgeschlagen worden. Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sagte hierzu: „Mehr Transparenz bei der wissenschaftlichen Arbeit der EU im Bereich der Lebensmittel wird das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Die neuen Transparenzvorschriften sind eine direkte Antwort auf ihre Forderungen.“

Laut Pressemitteilung der Kommission erarbeiten derzeit die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Kommission und die Mitgliedstaaten einen allgemeinen Plan für die Risikokommunikation und setzen damit die letzte Änderung, die mit der neuen Verordnung einhergeht, um. Mit dem Plan soll „während des gesamten Risikoanalyseprozesses ein systematisches Vorgehen“ gewährleistet werden. (MK)

 

 

https://ec.europa.eu/germany/news/20210325-risikobewertung-wird-transparenter_de

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