Die KOM scheint, mit ihrer Vision für Landwirtschaft und Ernährung unterschiedliche Herausforderungen zu koordinieren: Einerseits plant sie eine Deregulierung sowie eine Überprüfung der Pestizidverbote, andererseits hält sie nach den Worten von Agrarkommissar Christophe Hansen an den hohen Umweltstandards und CO2-Zielvorgaben fest. Außerdem kündigte die KOM in ihren Plänen für den mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 an, dass die Zahlungen an Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik an die neuen Prioritäten der EU, wie die Sicherheits- und Verteidigungsaufgaben, angepasst werden soll.
Die KOM skizziert ihre Vision mit vier Schwerpunktbereichen grob, ohne dabei ins Detail zu gehen. So soll die Landwirtschaft als attraktiver Sektor die notwendige Stabilität haben, um junge Menschen zum Berufseinstieg zu ermutigen. Diese müsse durch ein faires Einkommen und eine öffentliche Unterstützung ermöglicht werden. Die KOM setze sich dafür ein, dass Landwirte ihre Erzeugnisse nicht systematisch unter Produktionskosten verkaufen müssten. Als zweites verfolgt die KOM das Ziel eines wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Sektors. Die EU werde der Ernährungssicherheit weiterhin auf unterschiedliche Weise Vorrang einräumen. Insgesamt sollen die Produktionsstandards für eingeführte Erzeugnisse stärker an die höheren europäischen Standards angeglichen werden. Hier plant sie noch in 2025 Maßnahmen in Bezug auf die in der EU verbotenen gefährlichen Pestizide und zum Tierschutz.
Drittens soll die Branche zukunftssicher aufgestellt werden: Beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft sollen Klimaschutzmaßnahmen in Einklang mit der Ernährungssicherheit gebracht werden. Landwirtinnen und Landwirte sollen für die Einführung naturfreundlicher Praktiken belohnt werden. In diesem Zusammenhang werde die KOM jedes weitere Verbot der Verwendung von Pestiziden sorgfältig prüfen, wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine Alternativen zur Verfügung stehen. Und viertens will sich die KOM künftig weiter für faire Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum einsetzen. Dazu kündigte sie die Aktualisierung des Aktionsplans für den ländlichen Raum an. Darüber hinaus soll ein jährlicher Ernährungsdialog mit Verbrauchern, Landwirten, der Industrie und Behörden eingeführt werden, um Lösungen für Fragen wie die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln und Innovationen zu finden.
Zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Teil des anstehenden Vorschlags zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die nach 2028 beginnende Förderperiode stellt die KOM eine einfachere und gezieltere Ausgestaltung in Aussicht. Dabei soll die Förderung stärker auf diejenigen Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet sein, die sich aktiv an der Nahrungsmittelproduktion beteiligen. Besondere Schwerpunkte sollen auf jungen Berufstätigen und auf Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen liegen. Außerdem sollte die Förderung auf das Setzen von Anreizen ausgerichtet werden. (UV)
Ergänzende Informationen auf der Internetseite der KOM.