Die Annahme des neuen Rahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI-Rahmen 2022) erfolgte im Anschluss an eine Evaluierung der bestehenden Vorschriften, die 2019 im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften eingeleitet wurde. Darüber hinaus hat die Kommission alle Interessenträger zu dem Entwurf der überarbeiteten Mitteilung konsultiert. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen insbesondere auf die Aktualisierung der bestehenden Begriffsbestimmungen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten ab, die nach dem FEI-Rahmen beihilfefähig sind. So wird insbesondere die Anwendbarkeit in Bezug auf digitale Technologien und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung (z. B. Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, Blockchains, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data, Cloud-Computing und Edge-Computing) präzisiert. Dadurch soll Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten und Interessenträger geschaffen werden. Gleichzeitig sollen FEI-Investitionen gefördert werden, die den digitalen Wandel in der EU ermöglichen sollen. Zudem wurden Vorschriften vereinfacht, um die Anwendung des FEI-Rahmens zu erleichtern. Mit den neuen Vorschriften wird beispielsweise ein vereinfachter Mechanismus zur Bestimmung der indirekten Kosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingeführt, die nach den Beihilfevorschriften förderfähig sind. Gleichzeitig umfasst der FEI-Rahmen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Beihilfen auf das notwendige Minimum beschränkt werden. (UV)
|
Binnenmarkt
Neuer Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Die staatlichen Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der EU werden auf eine neue Grundlage gestellt. Dazu hat die Europäische Kommission am 19. Oktober 2022 einen neuen Beihilferahmen angenommen. Darin wird fest-gelegt, welche Vorschriften die Mitgliedstaaten bei der Gewährung staatlicher Beihilfen zur Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen beachten müssen.

Zurück