Um diesen Übergang zu schaffen, seien hohe Investitionen, auch des Privat- und Finanzsektors, unumgänglich. Aus diesem Grund stehen neben der Verbesserung der Nutzbarkeit der EU-Taxonomie weitere Maßnahmen im Vordergrund des Kommissionsvorschlags, die diese Investitionen ankurbeln sollen. Im Einzelnen umfasst der Vorschlag:
- Delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie
- Vorschlag für eine Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings (Umwelt, Soziales und Governance)
- Finanzierung des Übergangs
Die EU-Taxonomie ist ein Grundpfeiler des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen zum Erzeugen von Markttransparenz, sodass Anreize für ökologische Investitionen geschaffen werden. Die Taxonomie bestimmt Kriterien, anhand derer die wirtschaftlichen Aktivitäten an ihrer Nachhaltigkeit gemessen werden können. Die nunmehr von der KOM vorgeschlagene delegierte Verordnung stellt eine Konkretisierung von Nachhaltigkeitskriterien dar und ergänzt die EU-Taxonomie um die verbleibenden vier nicht klimabezogenen Umweltziele, nämlich nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (1), Kreislaufwirtschaft (2), Verminderung der Umweltverschmutzung (3) sowie Biodiversität (4). Hierdurch wird künftig gewährleistet, dass noch mehr Unternehmen in die Taxonomie eingebunden werden können. Die delegierte Verordnung wird voraussichtlich ab Januar 2024 Anwendung finden.
Hinsichtlich der ESG-Ratings mangelt es derzeit an der besagten Transparenz. Die Kommission schlägt daher eine Verordnung vor, die organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten festlegt, so dass die Ratings für mehr Klarheit bei Anlage und Finanzierung sorgen. Rating-Anbieter sollen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden.
Insgesamt erhofft sich die KOM, weitere Rahmenbedingungen für Investitionen in die Nachhaltigkeitswende für Unternehmen setzen zu können. Neben der Bekämpfung des Klimawandels stehe die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU im Vordergrund, so Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (AR/VM)