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​​​​​​​Neues Notverfahren an der EU-Außengrenze zu Belarus

Die EU-Kommission hat für Litauen, Lettland und Polen eine vorübergehende Aussetzung einiger Asylbestimmungen vorgeschlagen, um diese Länder bei der Bewältigung der Migration aus Richtung Belarus zu unterstützen. Die Regeln sollen zunächst für sechs Monate gelten, mit der Option auf Verlängerung. Dadurch sollen Fristen für die Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen verlängert werden. Dies sei nach Ansicht der EU-Kommission von Artikel 78 Abs.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gedeckt.

Laut Kommission sollen Rückführungen von Migranten nun einfacher und schneller möglich sein. Außerdem soll die Frist für die Registrierung von Asylanträgen von derzeit zehn Tagen auf vier Wochen verlängert werden. Zudem umfassen die Pläne eine Verlängerung der Frist für die Prüfung von Asylanträgen auf 16 Wochen. Während dieser Zeit können die Asylsuchenden in Auffangzentren an der Grenze festgehalten werden.

Einige EU-Parlamentarier und Menschenrechtsorganisationen kritisierten die neuen Vorschläge als „beunruhigend.“

Seit Anfang 2021 kamen nach Angaben der EU-Kommission knapp 8000 Migranten über Belarus in die EU. Tausende Migranten sitzen nach wie vor im belarussischen Grenzgebiet bei frostigen Temperaturen fest. (MF)

https://ec.europa.eu/home-affairs/proposal-council-decision-com-2021-752_en

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