Ziel der Verordnung zur Kennzeichnung chemischer Produkte ist es, die Informationspflichten zu vereinfachen. Dies ist notwendig, da nur eine klare und verständliche Kennzeichnung die sichere und korrekte Anwendung von chemischen Produkten sicherstellen kann. Nach Auffassung der Kommission steht bereits fest, dass die Etiketten nicht mit Informationen überfrachtet werden dürfen, wie eine Überprüfung der wichtigsten Chemikalienvorschriften und der EU-Verordnung zu Wasch- und Reinigungsmitteln gezeigt haben.
Die öffentliche Konsultationsphase endet am 16. Februar 2022. Die gesammelten Beiträge werden anschließend in die Überlegungen der Kommission zu einer Überarbeitung der Chemikalienkennzeichnung einfließen. (PT)