| Gemeinsame Agrarpolitik

Ökoregelungen – Kommission schlägt Maßnahmen für Ecoschemes vor

Die Europäische Kommission hat am 14. Januar 2021 Maßnahmen vorgeschlagen, die unter den künftig neu geschaffenen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) im Rahmen der Direktzahlungen (erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP) gefördert werden könnten: Ökolandbau (Umstellung und Fortführung), integrierter Pflanzenschutz und forstwirtschaftliche Systeme von hohem Naturschutzwert, Agroökologie (z.B. Fruchtfolgewechsel mit Leguminosen, Bodenbedeckung im Winter). Agroforstwirtschaft, verbesserter Tierschutz (Haltungsbedingungen, Antibiotikareduktion), Kohlenstoffbindung (Carbon Farming – etwa durch extensive Nutzung von Dauergrünland), Präzisionslandwirtschaft, verbessertes Nährstoffmanagement, Wasserschutzmaßnahmen, Maßnahmen zum Bodenschutz oder zur Treibhausgasreduktion gehören ebenfalls dazu.

Die konkrete Auswahl von Maßnahmen für die Ökoreglungen nimmt jeder Mitgliedstaat durch seinen nationalen GAP-Strategieplan vor. Jeder Mitgliedstaat muss Ökoreglungen anbieten und einen festen Anteil der Direktzahlungen dafür vorsehen. Der konkrete prozentuale Anteil der Ökoregelungen muss in den laufenden Trilog-Verhandlungen noch festgelegt werden: das Europäische Parlament fordert 30 Prozent, der Rat möchte nur 20 Prozent. Für die Landwirte ist es freiwillig, ob sie die Maßnahmen durchführen und dafür eine EU-Förderung beantragen.

Um im Rahmen der Ökoregelungen gefördert zu werden, müssen die Maßnahmen über die allgemeinen Umweltanforderungen der GAP-Direktzahlungen (Konditionalität) hinausgehen und zu den Zielen des europäischen Green Deal beitragen. Die dazu am 20. Mai 2020 parallel vorgestellte Biodiversitätsstrategie und Strategie für eine nachhaltige Lebensmittelkette „Vom Hof auf den Tisch“ fordern bis 2030

  • die Halbierung des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika,
  • den Ausbau des Anteils des Ökolandbaus auf ein Viertel der landwirtschaftlichen Anbaufläche in der EU,
  • die Reduktion des Einsatzes von Düngemitteln um ein Fünftel sowie Halbierung der Nährstoffverluste
  • sowie mindestens zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wieder mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt zu gestalten.

Bezogen auf die GAP erklärt die Kommission als spezifische Ziele zum Erreichen des Green Deal den Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und nachhaltige Energie (SO4), nachhaltige Bewirtschaftung von Boden, Wasser und Luft (SO5), Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt und Lebensräume (SO6) und Verbesserung von Tierschutz und Verhinderung von Antibiotikaresistenz (SO9). (TS)

Factsheet:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/key_policies/documents/factsheet-agri-practices-under-ecoscheme_en.pdf

Pressemitteilung:

https://ec.europa.eu/germany/news/20210114-reform-agrarpolitik_de

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