Konkret fordert der Rat im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung weniger Pflichten und niedrigere Schwellenwerte:
• Die Berichtspflicht soll nur noch für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten gelten. Neu ist zusätzlich eine Umsatzgrenze von 450 Mio. €; ursprünglich lag diese bei 50 Mio. € oder 25 Mio. € Bilanzsumme.
• Durch den sogenannten „KMU-Schutzschild“ dürfen größere Unternehmen Berichtspflichten nicht an kleinere in ihrer Wertschöpfungskette weiterreichen.
• Die Zahl der zu berichtenden Daten wird reduziert.
Auch bezogen auf das Europäisches Lieferkettengesetz steht eine deutliche Abschwächung im Fokus:
• Der Rat fordert eine klare Einschränkung des Anwendungsbereichs: nur Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz sollen betroffen sein.
• Die Sorgfaltspflicht bleibt auf direkte Geschäftspartner („Tier 1“) beschränkt; bei tieferen Ebenen greift sie nur bei objektiv überprüfbaren Hinweisen auf Risiken.
• Statt einer Umsetzungspflicht für Klimaschutzpläne reicht eine Beschreibung geplanter und bereits ergriffener Maßnahmen.
• Die Umsetzungsfrist soll um ein Jahr verschoben werden – auf den 26. Juli 2028.
• Eine einheitliche zivilrechtliche Haftung wird gestrichen, stattdessen gelten nationale Regelungen.
Der Ratspositionierung vorangegangen war die Verschiebung der Anwendung der CSRD und Verlängerung der Umsetzungsfrist der CSDDD, die in einem ersten Rechtsakt (dem sog. Stop the Clock-Vorschlag) bereits am 14. April 2025 verabschiedet wurde.
Die jetzt vorgestellten konkreten Pläne des Rates stoßen auf Widerstand: NGOs wie Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz sprechen von einer Aushebelung zentraler Sorgfaltspflichten. Auch hochrangige ehemalige EU- und UN-Vertreterinnen und -Vertreter kritisieren in einem Brief die Aufweichung der Regelungen und betonen, dass Nachhaltigkeitsziele und Wettbewerbsfähigkeit einander gegenseitig stärken. Weiterführende Informationen aus Sicht der Europäischen Kommission finden sich hier.
Nächster Schritt: Im Europäischen Parlament (EP) ist die Abstimmung im Ausschuss- und im Plenumfür Oktober 2025 vorgesehen. (HB)