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Online-Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln

Die Plattform Doctipharma, die zu DocMorris gehört, darf in Frankreich den Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln zwischen Kunden und Apotheken vermitteln. Ein Dienst, der sich darauf beschränkt, durch eine eigene und vom Verkauf unabhängige Leistung, Verkäufer und Kunden zusammenzuführen, kann nicht mit der Begründung verboten werden, dass er am elektronischen Handel mit Arzneimitteln beteiligt sei, ohne die Eigenschaft eines Apothekers zu haben.
Pappkarton mit roter Aufschrift "Online Shopping" auf Tastatur eines Laptop.
©pixabay

Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 29. Februar 2024 festgestellt. Ein Verbot ist hingegen möglich, wenn der Anbieter selbst als Verkäufer der Arzneimittel angesehen werden kann, aber keine Apothekereigenschaft besitzt.

Zwar seien die Mitgliedstaaten, so der EuGH, allein dafür zuständig, die Personen zu bestimmen, die rezeptfreie Arzneimittel im Online-Handel verkaufen dürfen, sie müssen jedoch auch sicherstellen, „dass der Öffentlichkeit Arzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz durch Dienste der Informationsgesellschaft angeboten werden, und dürfen folglich einen solchen Dienst für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht verbieten“. Auch dass der strittige Dienst unter den Begriff „Dienst der Informationsgesellschaft“ im Sinne des Unionsrechts fällt, hatte der Gerichtshof mit seinem Urteil klargestellt. Vorgelegt hatte diese Frage, sowie die Frage, ob das Verbot eines solchen Dienstes mit Unionsrecht vereinbar ist ein Berufungsgericht in Paris.

Hintergrund der Gerichtsentscheidung war die Klage der Union des Groupements de pharmaciens d’officine (UDGPO) gegen die inzwischen zu DocMorris gehörende Gesellschaft Doctipharma, der in erster Instanz 2016 stattgegeben worden war. Bis 2016 war es möglich, über die Plattform Doctipharma rezeptfrei erhältliche Arzneimittel zu beziehen, die über Apothekenwebsites angeboten wurden. Die Arzneimittel konnten auf der Website von Doctipharma mittels eines vorgespeicherten Katalogs ausgewählt werden. Die Bestellung wurde dann an die Apotheken weitergeleitet, deren Websites Doctipharma hostete. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgte über ein für alle Apotheken anwendbares einheitliches Zahlungssystem von einem dafür vorgesehenen Konto. (MK)

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