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Parlament beschließt Verhandlungsposition zu Plattformarbeit

Mit 376 zu 212 Stimmen bei 15 Enthaltungen hat das Europäische Parlament (EP) am 2. Februar 2023 sein Mandat für die Verhandlungen zur EU-Richtlinie über Plattformarbeit beschlossen.
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Ziel des Richtlinien-Vorschlags, den die Kommission im Dezember 2021 vorgelegt hatte, ist die Verbesserung der Bedingungen für Personen die auf digitalen Arbeitsplattformen tätig sind. Hierfür soll insbesondere die Bewertung des Beschäftigungsstatus geändert und grundsätzlich eine Einstufung als abhängig Beschäftigter und nicht mehr als Auftragnehmender erfolgen. Dies hätte beispielsweise einen Anspruch auf Mindestlohn zur Folge.

Im Falle eines Rechtsstreits zwischen der Plattform und einem Arbeitnehmenden soll die Plattform - und nicht der Arbeitnehmende - beweisen müssen, dass sie den Arbeitnehmenden nicht beschäftigt. Neben einer solchen Beweislastumkehr definiert das Verhandlungsmandat des EP auch verschiedene Kriterien anhand derer der Beschäftigungsstatus beurteilt werden soll. Insgesamt soll mit diesen Regelungen das Problem der Scheinselbstständigkeit bei Plattformarbeit angegangen werden.

Gegenüber dem Vorschlag der Kommission sieht das Parlament zudem eine etwas veränderte Definition einer digitalen Arbeitsplattform vor: In den Anwendungsbereich der Richtlinie sollen nach dem Willen der Abgeordneten auch Crowd-Work oder Mikroarbeitsplattformen fallen. Des Weiteren wird zwischen Plattformen für die Vermittlung von Fahrdiensten, die unter die Regelungen der Richtlinie fallen würden, und Taxidiensten, die durch nationale Gesetze geregelt sind, unterschieden.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Abgeordneten ist die Frage, wie und unter welchen Umständen digitale Arbeitsplattformen Algorithmen und künstliche Intelligenz zur Überwachung und Bewertung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzen dürfen. So sollen alle Entscheidungen, die sich wesentlich auf die Arbeitsbedingungen auswirken, zwingend von Menschen überwacht werden. Zudem soll eine Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmenden aber auch nationalen Behörden sowie eine Bewertungspflicht eingeführt werden.

Mit der jetzt beschlossenen Position ist das EP bereit für Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission. Auch im Rat ist das Dossier strittig. Der letzte Kompromissvorschlag des tschechischen Ratsvorsitzes war im Dezember von den EU-Mitgliedstaaten abgelehnt worden. Nach Abschluss der Trilogverhandlungen muss das Plenum des Europäischen Parlamentes erneut über die geänderte Textfassung abstimmen. Anschließend wird der Rat formell mit dem Gesetzgebungsverfahren befasst. (MK)

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