| Nachhaltigkeit

Parlament bestätigt Verschiebung von Nachhaltigkeitspflichten

Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament (EP) mit großer Mehrheit einer Verschiebung der neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht zugestimmt. Zuvor hatte es in einem Schnellverfahren die beschleunigte Behandlung des Vorschlags ("Stop-the-clock") beschlossen. Mit der Entscheidung werden die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen und die Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie für die größten Unternehme um ein Jahr verschoben.
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Mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen unterstützte das EP den Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM), der Teil der allgemeinen Vereinfachungsbemühungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU ist.

Die neuen Sorgfaltspflichten aus der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Mit seinem Beschluss gibt das EP den Mitgliedstaaten ein zusätzliches Jahr Zeit – bis zum 26. Juli 2027, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Entsprechend verschiebt sich auch der Start für die Unternehmen. Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU, müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden.

Auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erst zwei Jahre später angewendet werden. Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen erstmals 2027 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen Bericht erstatten, solche mit mehr als 250 Mitarbeitenden erstmals 2028. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Informationen ein Jahr später vorlegen.

Der Rat der Europäischen Union hatte sich bereits für die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Vorschriften ausgesprochen. Nach der Zustimmung des EP fehlt jetzt noch die formelle Annahme durch den Rat, damit die Änderungen der beiden Richtlinien ausgefertigt werden und die neuen Fristen in Kraft treten können. Die Verschiebung ist Teil des "Omnibus I"-Pakets, das die KOM am 26. Februar 2025 vorgelegt hat. Neben der Verlängerung der Umsetzungsfristen enthält dieses Paket auch noch weitere Vorschläge für die Überarbeitung des Anwendungsbereichs und die inhaltlichen Anforderungen von CSRD und CSDDD. Die Beratungen darüber haben im Rechtsausschuss des EP begonnen. (UV)

Der vom EP angenommene Text ist hier abrufbar, weitere Informationen in der entsprechenden Presseerklärung.

 

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