Das Europäische Parlament (EP) hat am 28. April 2021 mit großer Mehrheit dem Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zugestimmt, so dass es am 1. Mai 2021 in Kraft treten kann. Gleichzeitig fordert das EP, in die Überwachung einbezogen zu werden.
Der Beschluss zur Ratifizierung des Handelsabkommens ist mit 660 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen deutlich ausgefallen, während eine begleitende Entschließung, die die Bewertung des Abkommens und die Erwartungen des Parlaments beinhaltet, mit 578 Stimmen, 51 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen angenommen wurde.
Das EP begrüßt nachdrücklich den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das die zukünftige Grundlage für die Zusammenarbeit bildet und mit dem die negativen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU abgefedert werden sollen. Gelichzeitig machen die Abgeordneten aber auch noch einmal ihre Sicht deutlich, indem sie den Schritt des Vereinigten Königreichs als historischen Fehler bezeichnen, da kein Drittland dieselben Rechte und Vorteile haben kann wie ein Mitgliedstaat. Das Abkommen mit Nullkontingenten und Nullzollsätzen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird von den Abgeordneten positiv gesehen. Sie sehen es als Garantie für einen offenen und fairen Wettbewerb und als mögliches Modell für andere künftige Freihandelsabkommen Das Parlament ist mit den Bestimmungen u.a. zu Fischerei, Verbraucherrechten, Luftverkehr und Energie einverstanden. Es bedauert jedoch ausdrücklich, dass sich das Vereinigte Königreich nicht am Austauschprogramm Erasmus+ beteiligen wollte.
Im Zusammenhang mit Irland weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Wahrung des Friedens eines der Hauptziele des Parlaments bei der Vereinbarung der künftigen Beziehungen ist und verurteilen die jüngsten einseitigen Maßnahmen des Vereinigten Königreichs, die gegen das Austrittsabkommen verstoßen. Sie fordern die britische Regierung auf, „nach Treu und Glauben zu handeln“ und die Bedingungen der von ihr unterzeichneten Abkommen vollständig umzusetzen, einschließlich des Protokolls zu Irland/Nordirland, und auf der Grundlage eines gemeinsam mit der Europäischen Kommission aufgestellten Zeitplans anzuwenden.
Für das weitere Vorgehen betont das EP, dass das Parlament eine umfassende Rolle bei der Überwachung und Umsetzung des Abkommens spielen muss, auch indem es an einseitigen EU-Maßnahmen im Rahmen des Abkommens beteiligt wird und seine Standpunkte berücksichtigt werden. (UV)