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Parlament fordert CO2-Grenzausgleichsmechanismus ab 2023

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Das Europäische Parlament (EP) hat in seiner Plenarsitzung am 10. März  die Einführung eines mit den Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbaren CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Mechanism, CMB) 2021 bis 2023 gefordert (Entschließungstext) (444 Ja-Stimmen, 70 Ablehnungen, 181 Enthaltungen). Die Einrichtung müsse mit der Abschaffung aller Formen umweltschädlicher Subventionen einhergehen, die energieintensiven Industriezweigen auf nationaler Ebene gewährt werdender. Außerdem solle der CBM so ausgestaltet sein, dass er die dynamische Preisentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems (EHS, engl. ETS) berücksichtigt, der CO2-Preis aber weniger volatil ist. Die Kommission soll prüfen, ob ein Mindestpreis für CO2-Emissionen und ein neues Basisjahr festgelegt werden müssen. Der CBM soll alle Einführungen von Produkten und Rohstoffen umfassen, die unter das ETS fallen. Nach einer Folgenabschätzung sollen die gesamte Energiewirtschaft und energieintensive Industriezweige wie Zement, Stahl, Aluminium, Ölraffinerien, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel erfasst werden.

Strittig waren im EP bis zuletzt die kostenlosen Emissionszertifikate. Die Entschließung sieht vor, dass die energieintensiven Industriebranchen „nach wie vor in erheblichem Umfang kostenlose Zuteilungen erhalten“. Das Ende der kostenlosen Zertifikate halten die Fraktionen S&D und Grüne für erforderlich für die WTO-Konformität. Berichterstatter Yannick Jadot (FR/Grüne/EFA) bedauerte, dass das Plenum nicht der Entschließung des Umweltausschuss (ENVI) gefolgt sei, der in seiner Abstimmung am 5. Februar 2021 gefordert hat, dass die Praxis der kostenlosen Emissionszertifikate ab 2023 schrittweise auslaufe. Jadot schlägt vor, mit den Einnahmen auch die Entwicklung CO2-armer Technologien in Entwicklungsländern zu finanzieren. Im Umweltausschuss favorisierte die Mehrheit ein Äquivalent zum ETS, einige Abgeordnete halten jedoch an der Alternative einer Steuer fest. Konsens ist die Forderung nach Kohärenz mit dem EHS. Die CO2-Bepreisung soll sich sowohl auf direkte als auch indirekte Emissionen beziehen, also auch die CO2-Intensität der Stromerzeugung im Produktionsland berücksichtigen. In den Kompromissänderungsanträgen wurde jedoch abgelehnt, die CO2-Emissionen für den Transport von Importen zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Green Deal hatte die Kommission angekündigt, im Juni 2021 als Teil des Pakets „Fit for 55“ einen CBM vorzuschlagen, um zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Drittstaaten außerhalb der EU verlagern („Carbon Leakage“), wenn die EU ihre Treibhausgasemissionsreduktionsziele für 2030 erhöht und das ETS reformiert und ausbaut. Im Sommer 2020 nahm die Kommission im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen entgegen (TS).

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments

 

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