Das Europäische Parlament ist in seiner Plenarabstimmung am 7. Oktober 2020 der Empfehlung des Umweltausschusses gefolgt, das 2030-Klimaziel der EU von derzeit 40 Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 1990 auf 60 Prozent zu erhöhen. Die parlamentarische Berichterstatterin Jytte Guteland (S&D, Schweden) hatte sich im federführenden Umweltausschuss eingangs für 65 Prozent eingesetzt. 352 Abgeordnete stimmten für die Erhöhung auf 60 Prozent mit 326 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen.
Das Parlament fordert, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis 2050 die Klimaneutralität erreichen und ein Europäischer Rat für den Klimawandel (ECCC) als unabhängige Instanz den Prozess überwacht. Dazu soll ein Budget der bis 2050 für die EU verbleibenden Emissionen berücksichtigt werden, um die Einhaltung des Übereinkommens von Paris 2015 sicherzustellen. Die Kommission soll daher auch ein weiteres Zwischenziel für 2040 vorschlagen. Insgesamt sprachen sich für das Verhandlungsmandat mit Rat und Kommission zum Europäischen Klimagesetz 392 Abgeordnete aus (161 Ablehnungen und 142 Enthaltungen).
Beim informellen Treffen der 27 EU-Umweltminister am 1. Oktober 2020 in Berlin betonte Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Anspruch der deutschen Ratspräsidentschaft im Rat bis Jahresende eine Einigung zur Erhöhung des EU-Klimaziels bis 2030 auf eine Treibhausgasreduktion von 55 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Zwar gebe es weiterhin in einigen Mitgliedstaaten Zweifel bzgl. der Umsetzung. Schulze zeigte sich jedoch zuversichtlich, eine Einigung zu erzielen, da die erforderliche qualifizierte Mehrheit absehbar sei. Wiederstand besteht weiterhin in Polen und der Tschechischen Republik.
Die Europäische Kommission hatte am 17. September 2020 eine Erhöhung auf
55 Prozent vorgeschlagen (COM(2020)562; vgl. die Folgenabschätzung SWD(2020) 176). Im Rahmen des Green Deal hatte die Kommission im März 2020 einen Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 vorgelegt („Europäisches Klimagesetz“ COM(2020)80). Um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, hatte die Kommission angeregt, das EU-Klimaziel für 2030 zu erhöhen und dazu zunächst einen Korridor von 50-55 Prozent vorgesehen.
Bis Juni 2021 möchte die Kommission Vorschläge zur Anpassung des Rechtsrahmens auf das neue Klimaziel vorlegen. Dazu zählen etwa die Überarbeitung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems, die Anpassung der Lastenteilungsverordnung und des Rahmens für Emissionen aus der Landnutzung (LULUCF), sowie Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien und eine Verschärfung der CO2-Normen für Straßenfahrzeuge. (TS)
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2020-0162_DE.html