Die Position des EP sieht einen mehrstufigen Ansatz für KI-Modelle vor sowie strengere Regelungen für Basismodelle und generative KI wie ChatGPT. Es sollen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und Offenlegungen von Trainingsdaten eingeführt werden.
Weitere wichtige Änderungen betreffen die Definition von KI, die Erweiterung der Liste verbotener Praktiken und die Präzisierung der Hochrisikobereiche und Anwendungsfälle. Die Pflichten von KI-Anbietern mit hohem Risiko werden verschärft und es werden neue Anforderungen zur Durchführung von Grundrechtsverträglichkeitsprüfungen und Umweltüberwachung eingeführt. Ausnahmen für Forschungstätigkeiten und quelloffene KI-Komponenten wurden hinzugefügt, um Innovationen zu fördern. Das Europäische Parlament will das Recht der Bürgerinnen und Bürger stärken, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen, und schlägt die Einrichtung eines Europäischen Amts für künstliche Intelligenz vor.
Bis zuletzt gab es Diskussionen über die Verbote bestimmter KI-Anwendungen, insbesondere in Bezug auf die biometrische Fernidentifizierung. Liberale und progressive Abgeordnete wollten den Echtzeiteinsatz verbieten, während konservative Abgeordnete Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände wie Terroranschläge vorschlugen. Das EP stimmte schließlich gegen den Echtzeiteinsatz.
Nach der Abstimmung im EP beginnen nun die Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission. Ein erstes Treffen fand bereits am selben Abend statt. Die Hauptstreitpunkte in den Verhandlungen werden voraussichtlich die Hochrisikokategorien, Grundrechte und Gründungsmodelle sein, während Fragen wie Governance, Innovation und KI-Definition wahrscheinlich auf technischer Ebene gelöst werden.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (PT)