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Parlament positioniert sich zum Schutz des Waldes im internationalen Handel

In seiner Position zum Verordnungsvorschlag zum Vorgehen gegen die von der EU verursachte Entwaldung und Waldschädigungen hat das Europäische Parlament (EP) die Ausweitung des Geltungsbereichs auf zusätzlich betroffene Produkte und Men-schenrechte gefordert. Der Bericht von Christophe Hansen (EVP, LU) ist am 13. September 2022 mit 453 Stimmen bei 57 Gegenstimmen und 123 Enthaltungen im Parlament in Straßburg verabschiedet worden.
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Die Europäischer Kommission (KOM) hatte im November 2021 in einem Verordnungsentwurf Maßnahmen vorgeschlagenen, damit die von den Bürgerinnen und Bürgern auf dem EU-Markt gekauften, genutzten und konsumierten Produkte nicht zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Diese Gefährdungen der Wälder werden vor allem durch die Ausdehnung der Landwirtschaft zwecks Erzeugung von Rohstoffen wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee sowie einigen daraus gewonnenen Erzeugnissen vorangetrieben. Der Verordnungsvorschlag enthält verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die diese Rohstoffe in der EU in Verkehr bringen wollen. So soll sichergestellt werden, dass nur „entwaldungsfreie“ und legale Produkte auf den EU-Markt gelangen.

Das Vorschlag der KOM bezog sich auf Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz einschließlich Produkten, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden, wie etwa Leder, Schokolade und Möbel. Das Parlament fordert in seinem Bericht, dass auch Schweinefleisch, Schafe und Ziegen, Geflügel, Mais und Kautschuk sowie Holzkohle und bedruckte Papierprodukte unter den Geltungsbereich fallen sollen. Auch soll der Stichtag um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 vorverlegt werden. Das heißt, nach in Kraft treten der Verordnung dürften keine der betroffenen Produktgruppen mehr auf den EU-Markt gelangen, wenn sie auf Flächen hergestellt wurden, die nach Ende 2019 der Entwaldung oder Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Das EP fordert außerdem, dass Unternehmen nachweisen, dass Waren im Einklang mit internationalen Menschenrechtsbestimmungen hergestellt werden und die Rechte der indigenen Völker dabei respektiert werden. (UV)

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