Das Datengesetz ist die zentrale Säule der Europäischen Datenstrategie für den Umgang mit nicht-personalisierten Daten. Es regelt die Zugangs- und Verwendungsrechte zwischen Nutzern, Anbietern sowie Dritten für Daten aus vernetzten Produkten (wie intelligente Lautsprecher, aber auch Autos, Roboter oder Windräder).
Daten sind die Grundlage für viele neue digitale Produkte und Dienstleistungen. Durch die Nutzung vernetzter Objekte (Internet der Dinge) werden immer mehr Daten erzeugt. Die Europäische Kommission gibt an, dass 80 Prozent der von der Industrie gesammelten Daten nie genutzt werden, weil sie – unter anderem aus Angst vor Konkurrenz – auf den Servern der Hersteller verbleiben. Durch den Zugang zu diesen Daten sollen mehr Innovation und Wettbewerb ermöglicht werden, bspw. im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo riesige Datenmengen für das Trainieren von Algorithmen benötigt werden.
Bei der Datenweitergabe sind Bestimmungen vorgesehen, um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu wahren. Der angenommene Text sieht auch vor, den Wechsel des Anbieters von Cloud-Computing-Diensten und anderen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern. Außerdem werden Schutzmaßnahmen gegen illegale internationale Datenübertragungen durch Anbieter von Cloud-Computing-Diensten eingeführt. Der Data Act ermächtigt auch öffentliche Stellen, unter außergewöhnlichen Umständen Daten von privaten Unternehmen anzufordern, etwa als Reaktion auf einen öffentlichen Notfall oder zur Verhinderung eines solchen.
Zeitgleich zum EP wurde das Dossier in der Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation“ diskutiert. Ein erstes Trilog-Treffen ist für den 28. März 2023 angesetzt. Ziel ist es, die Gespräche bis Ende Juni – dem Ende der schwedischen Ratspräsidentschaft – abzuschließen.