Vor dem Hintergrund des zu erwartenden rapiden Anstiegs der Datennutzung in öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Start-ups in den kommenden Jahren, sollen die neuen Vorschriften eine optimale Nutzung dieser Daten gewährleisten und den Weg für gemeinsame europäische Datenräume in strategischen Bereichen wie öffentlicher Verwaltung, Energie und Gesundheit eröffnen. Zugleich sollen Datenspenden für wissenschaftliche Zwecke erleichtert werden. Auf lange Sicht zielt das Gesetz darauf ab, Innovationen zu fördern und nachhaltige Geschäftsmodelle zu erlauben. Insbesondere im Bereich der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) verspricht das DGA eine vereinfachte EU-weite Datennutzung über verschiedene Branchen und Ländergrenzen hinweg.
Gemeinsam mit dem Data Act (DA) ist das DGA ein wichtiger Bestandteil der europäischen Datenstrategie, die die europäische Datenwirtschaft stärken, Wohlstand steigern und einen Wettbewerbsvorteil zum Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sichern soll. Während der DGA die Verfahren und Strukturen schafft, die die gemeinsame Nutzung von Daten durch Unternehmen, Einzelpersonen und den öffentlichen Sektor erleichtern sollen, wird im DA geklärt, wer unter welchen Bedingungen einen Mehrwert aus Daten generieren kann.
Das DGA war bereits im November 2021 mit dem Rat vereinbart worden. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es vom Rat formell angenommen werden. (VS)