Diese neuen Regeln gelten sowohl für EU- als auch Nicht-EU-Transportunternehmen, die Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasserwege) in der EU nutzen, sowie für Seeverkehrsunternehmen, die einen Hafen in einem Mitgliedstaat verlassen oder anlaufen. Die Verordnung sieht vor, dass die Wirtschaftsbeteiligten für jede Anlage, in der mit Kunststoffpellets umgegangen wird, einen Risikomanagementplan erstellen und umsetzen müssen, der Verfahren zur Verhinderung, Eindämmung und Beseitigung von Freisetzungen enthält und der Art und Größe der Anlage sowie dem Umfang ihrer Tätigkeiten Rechnung trägt. Bei Anlagen, die mehr als 1.500 Tonnen Pellets pro Jahr handhaben, müsste die Einhaltung der Pläne regelmäßig zertifiziert werden, während für kleine Unternehmen eine einmalige Zertifizierung erforderlich ist.
Die von Rat und Europäischem Parlament (EP) getroffene Vereinbarung sieht vor, dass Seeverkehrsunternehmen sicherstellen müssen, dass die auf dem Seeweg beförderten Kunststoffpellets in qualitativ hochwertigen Verpackungen verpackt sind, die stark genug und ordnungsgemäß verschlossen sind, um den normalen Transportbedingungen standzuhalten, und dass sie von eindeutigen Ladungsinformationen und besonderen Stauvorschriften begleitet werden. Bei zufälligen oder unfallbedingten Verlusten müssten die Wirtschaftsbeteiligten unverzüglich einen Notdienst informieren und alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Folgen zu minimieren und weitere Zwischenfälle oder Unfälle zu verhindern.
Im nächsten Schritt wird der Rat den vereinbarten Text als offiziellen Standpunkt annehmen, der dann vom EP in zweiter Lesung gebilligt werden kann. (UV)