Nach intensiven Beratungen einigten sich die Landwirtschaftsministerinnen und -minister unter Vorsitz von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in den frühen Morgenstunden des 21. Oktober 2020 auf die Leitlinien zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023.
Für die von der Kommission neu vorgeschlagenen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule wurde ein verbindlicher Mindestanteil von 20 Prozent der Direktzahlungen vereinbart, wobei für die Jahre 2023 und 2024 eine zweijährige „Lernphase“ vorgesehen ist, bei der die Mitgliedstaaten die Direktzahlungen verschieben können. Für die zweite Säule sind 30 Prozent für Umwelt- und Klimamaßnahmen vorgesehen.
Auf den Anteil der Eco-Schemes sind Leistungen aus der zweiten Säule anrechenbar, sofern sie über die 30 Prozent hinausgehen. Verbundene Unternehmen werden gemeinsam veranlagt und ihre Direktzahlungen und Umverteilungen gekürzt. Mitgliedstaaten können freiwillig bis zu einem Prozent des Direktzahlungsbudgets für die Förderung betriebsindividueller Risikovorsorge verwenden. Bis zu zwei Prozent der Direktzahlungen sind als Investitionsförderungen für Junglandwirte möglich.
Die nationalen Übergangsbeihilfen werden zunächst bis zum Auslaufen der Frist fortgeführt. Für Betriebe bis 10 ha und Betriebe mit hohem Grünlandanteil oder vorherrschendem Ackerfutterbau gibt es Ausnahmeregelungen von den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen. Bis zu einem Betrag von 2.000 Euro Direktzahlungen sind Zahlungsempfänger von der Finanzdisziplin befreit.
Mit dieser Positionierung können nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (EP) beginnen. In der Schlussabstimmung der Plenarsitzung des EP am 23. Oktober 2020 wurde die Position des Parlaments zur Gemeinsamen Agrarpolitik für die anstehenden Verhandlungen mit Rat und Kommission beschlossen (425 Ja / 212 nein / 51 Enthaltungen). Das EP fordert 30 Prozent der ersten Säule für Eco-Schemes und 60 Prozent als bekannte Direktzahlungen sowie 35 Prozent der zweiten Säule für Umwelt- und Klimamaßnahmen. Landwirte, die wiederholt EU-Anforderungen nicht einhalten, sollen Mittelkürzungen von zehn statt bislang fünf Prozent erfahren. Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten auf, die Landwirte zu ermutigen, 10 Prozent ihres Landes für die Landschaftsgestaltung zu verwenden, die der Biodiversität zugutekommt. Dazu gehören beispielsweise Hecken, unproduktive Bäume und Teiche.
Die Abgeordneten stimmten ferner dafür, die jährlichen Direktzahlungen an Landwirte, die 60.000 Euro überschreiten, schrittweise zu reduzieren und auf 100.000 Euro zu begrenzen, wobei die Gehälter vor der Kürzung abgezogen werden. Mindestens sechs Prozent der nationalen Direktzahlungen sollten für die Unterstützung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe verwendet werden. Für Junglandwirte sollen vier Prozent der Direktzahlungen verwendet werden.
Berichterstatter für den GAP-Strategieplan war Peter Jahr (DE/EVP). Das Ergebnis enthält nicht die Vorschläge der Kommission zum Green Deal (u.a. die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ oder die Biodiversitätsstrategie). Das vorwiegend von den Fraktionen der EVP, S&D und RE getragene Ergebnis wird von der Fraktion der Grünen im EP stark kritisiert. Für sie ist es ein Rückschritt gegenüber dem Vorschlag der Kommission von 2018 sowie teilweise sogar hinter dem Status quo der derzeitigen GAP zurückbleibend, da beispielsweise künftig nur noch fünf statt zehn Prozent ökologischer Vorrangfläche in der Konditionalität enthalten sind und das Pflugverbot in Natura-2000-Gebieten aufgehoben wurde. Darüber hinaus seien keine Nährstoffkontrollsysteme vorgeschrieben und eine Umschichtung von fünf Prozent der Mittel aus der zweiten in die erste Säule möglich.
Die Gemeinsame Marktorganisations-Verordnung (GMO) wurde mit 463 Ja-Stimmen (133 nein / 92 Enthaltungen) angenommen, die horizontale Verordnung mit 434 Stimmen (185 nein / 69 Enthaltungen). (TS/UV)
GAP-Strategieplan-Verordnung mit Änderungsanträgen
Finanz-Verordnung mit Änderungsanträgen
Marktorganisations-Verordnung mit Änderungsanträgen