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Parlament verlangt besseren Schutz gegen Missbrauch von Spionagesoftware

Das Europäische Parlament (EP) hat nach Bekanntwerden des Einsatzes der Spionagesoftware PEGASUS in mehreren EU-Mitgliedstaaten im März 2022 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dessen Abschlussbericht wurde am 15. Juni 2023 mit 411 zu 97 Stimmen bei 37 Enthaltungen angenommen.
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Der Bericht verurteilt u.a. den Einsatz von Spionagesoftware zur Einschüchterung der politischen Opposition und zur Manipulation von Wahlen. Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass europäische Government-Strukturen diesem Problem nicht Herr werden. Aus diesem Grund seien verschiedene Reformen sowie gezielte Empfehlungen an Ungarn, Polen, Griechenland, Zypern und Spanien notwendig.

Die Reformen umfassen im Einzelnen für Polen und Ungarn das Befolgen höchstrichterlicher Rechtsprechung, die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz und der Aufsichtsorgane, keinen Einsatz von Spionagesoftware ohne unabhängige richterliche Genehmigung und die glaubwürdige Untersuchung missbräuchlicher Verwendung dieser Software. Griechenland wird aufgefordert, institutionelle und rechtliche Garantien wiederherzustellen und zu stärken. Genau wie in Zypern, seien EU-rechtswidrige Ausfuhrlizenzen aufzuheben. Demgegenüber wird Spanien vor allem zu „umfassenden, fairen und wirksamen“ Untersuchungen aufgerufen. In allen Fällen sei wirksamer Rechtsschutz für Opfer sicherzustellen.

Zur sofortigen Beendigung des illegalen Einsatzes von Spionagesoftware fordern die Abgeordneten, diesen nur in Mitgliedstaaten zu erlauben, in denen eine gründliche Untersuchung missbräuchlicher Verwendung gewährleistet ist. Des Weiteren müssen nationale Gesetze den Empfehlungen der Venedig-Kommission und der EuGH-Rechtsprechung entsprechen und Ausfuhrkontrollvorschriften durchgesetzt werden.

Der Ausschuss verlangt auch EU-Regeln für den Einsatz von Spionagesoftware bei der Strafverfolgung. Dieser sei nur in Ausnahmefällen für einen im Vorhinein festgelegten Zweck und einen begrenzten Zeitraum zu erlauben. Dabei müsse der Schutz besonders vertraulicher Daten gewährleistet sein, sofern keine Beweise für kriminelle Aktivitäten vorliegen. Maßnahmen, wie eine Benachrichtigungspflicht für Betroffene und eine unabhängige Kontrolle nach Zugriff auf die Daten, sollen darüber hinaus zum effektiven Rechtsschutz beitragen. Darüber hinaus sei eine gemeinsame rechtliche Definition des Begriffs „nationale Sicherheit“ empfehlenswert, damit dieses Argument nicht missbräuchlich als Rechtfertigungsgrund zum Einsatz von Spionagesoftware herangezogen werden könne. Im Übrigen schlagen die Abgeordneten vor, ein EU-Technologielabor einzurichten, um illegale Überwachung besser aufzudecken und technische Unterstützung anzubieten.

Aufgrund eindeutiger Hinweise auf Spähaktivitäten seitens Marokko und Ruanda gegenüber hochrangigen Unionsbürgern wird eine eingehende Überprüfung von Ausfuhrlizenzen für Spionagesoftware, die strengere Durchsetzung der EU-Ausfuhrkontrollvorschriften und eine gemeinsame Spionagesoftwarestrategie der EU und der USA gefordert. Es müssten außerdem Gespräche mit Israel und anderen Drittstaaten über die Vermarktung von Spionagesoftware geführt werden. Zudem seien Regeln für die Ausfuhr erforderlich und es sei sicherzustellen, dass EU-Entwicklungshilfe nicht für den Erwerb oder den Einsatz von Spionagesoftware genutzt werde.

Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (AR/BH)

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