| Finanzmarkt-Strategie

Die Kommission stellt vorbeugenden Aktionsplan für den Bankensektor vor

EU plant Bankenunion

Die Kommission hat am 16. Dezember 2020 eine neue Strategie vorgestellt, die derpotenziellen Auswirkung notleidender Kredite (Non Performing Loans, NPL) auf den Bankensektor präventiv entgegenwirken soll. Aus der Finanzkrise wurden wichtige Lehren gezogen. Banken bleiben weiterhin für Unternehmen und private Haushalte von höchster Bedeutung. „Daher werden wir nun präventiv und koordinierend tätig“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis. Die Qualität der Bankenaktiva könnte durch die Corona-Krise abnehmen. Die Priorität der Strategie besteht daher in der Unterstützung der Kreditvergabekapazität von Banken und einem verstärkten Schutz für Kreditnehmer.

Mit ihrer Strategie strebt die Kommission vier Ziele an, mit deren Hilfe die Mitgliedsstaaten sowie der Finanzsektor frühzeitig auf einen Anstieg notleidender Kredite im europäischen Bankensektor reagieren können.

Das erste Ziel verfolgt die Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für notleidende Aktiva. Die notleidenden Kredite sollen über den Sekundärmarkt aus der Bilanz der Banken entfernt werden und so Schuldner besser geschützt werden. Banken, die nicht mit notleidenden Krediten belastet sind, können sich stärker auf ihre Kunden konzentrieren, da sie nicht mit der Entledigung ihrer notleidenden Aktiva beschäftigt sind. Einen wichtigen Schritt stellt die Annahme des Kommissionsvorschlags über Kreditdienstleister und Kreditkäufer dar. Er würde besseren Schuldnerschutz garantieren. Über den Vorschlag wird derzeit im Parlament und im Rat beraten. Zur Erhöhung der Markttransparenz zentraler elektronische Daten soll eine zentrale elektronische Datenplattform auf EU-Ebene errichtet werden. Mit diesem Datenregister kann ein effizienterer Handel mit notleidenden Krediten ermöglicht werden und ein besserer Informationsaustausch zwischen den Beteiligten gesichert bleiben. Die Kommission wird diese Option über eine öffentliche Konsultation prüfen. Die Option des European DataWarehouse (ED) steht hierfür zur Debatte.

Das zweite Ziel ist die Reform der EU-Vorschrift zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldbeitreibung. Die verschiedenen Insolvenzrahmen der EU-Mitgliedstaaten sollen stärker angeglichen werden und so die Rechtssicherheit und die Vermögensrückgewinnungsquote erhöhen.

Das dritte Ziel ist die Förderung von Einrichtungen und EU-weiter Zusammenarbeit in Sachen nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften. Vermögensverwaltungsgesellschaften entlasten Banken massiv, indem sie ihnen die Möglichkeit bieten, notleidende Kredite aus ihren Bilanzen zu entfernen. Die Kommission möchte die Mitgliedstaaten dabei unterstützten und ein EU-weites Netzwerk fördern. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften genießt dabei hohen Vorrang.

Das letzte Ziel sieht die Kommission in der Errichtung vorsorglicher Maßnahmen, die den aktuell noch soliden Bankensektor bei Bedarf mit Unterstützungshilfen stabilisiert. Die Strategie ist Teil der coronabedingt geänderten Pakete um das Bankenpaket vom April 2020 und des im Juli 2020 angenommenen Pakets zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung über die Kapitalmärkte. (TSe)

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