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Politische Einigung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und der spanischen Ratspräsidentschaft zum EU-Haushalt 2024

Am 11. November 2023 haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments (EP) und der spanischen Ratspräsidentschaft im sog. Trilog auf ein Budget für das Jahr 2024 verständigen können. Insgesamt sind Verpflichtungen in Höhe von rund 189,4 Mrd. Euro sowie Mittel für Zahlungen in Höhe von 142,6 Mrd. Euro geplant. Dies stellt eine Steigerung von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Die formale Annahme des Kompromisses im Plenum des Parlaments und im Rat der EU steht noch aus. Das EP wird voraussichtlich am 22. November 2023 über diese Einigung abstimmen. Bei den Verhandlungen konnte das Parlament höhere Ausgaben durchsetzen. Die Mitgliedstaaten hatten ursprünglich Ausgaben in Höhe von 187 Mrd. Euro gefordert.
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Im Einzelnen sieht der Kompromiss folgende Mittelzuweisungen vor:

  • 53,7 Mrd. Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik und 1,1Mrd. Euro für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
  • 47,9 Mrd. Euro für regionale Entwicklung und Kohäsion
  • 21,9Mrd. Euro für Menschen, sozialen Zusammenhalt und Werte
  • 16,2 Mrd. Euro zur Unterstützung unserer Nachbarn und der internationalen Entwicklung und Zusammenarbeit; darunter Erhöhungen des humanitären Hilfsprogramms auf 1,9 Mrd. Euro
  • 13,6Mrd. Euro für Forschung und Innovation
  • 4,6Mrd. Euro für europäische strategische Investitionen
  • 3,3Mrd. Euro für die steigenden Fremdkapitalkosten für NextGenerationEU
  • 2,4Mrd. Euro für Umwelt- und Klimapolitik
  • 2,3 Mrd. Euro für Ausgaben für den Weltraum
  • 2,2Mrd. Euro für den Grenzschutz
  • 1,7Mrd. Euro für migrationsbezogene Ausgaben
  • 1,6Mrd. Euro zur Bewältigung der Herausforderungen im Verteidigungsbereich
  • 958Mio. Euro für die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts
  • 754Mio. Euro für EU4Health
  • 733Mio. Euro für Sicherheit

Im Zuge der Haushaltseinigung appellierte Haushalts-Kommissar Johannes Hahn, dass auch eine Einigung über die Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens notwendig sei. Dies sei erforderlich, um die notwendigen Mittel für dringende und neue Bedarfe bereitzustellen und einen angemessenen Handlungsspielraum für etwaige neue Entwicklungen zu haben.

Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. Die Pressemitteilung des Rates der EU dort. (AR)

 

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