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Position des EP zum Digital Services Act

Das Europäische Parlament (EP) fordert beim von der Kommission vorgeschlagenen Digital Services Act (DSA), die Anbieter von digitalen Dienstleistungen stärker in die Pflicht zu nehmen.
Digitaler Überfluss

Es hat seine Position zu dem Verordnungsvorschlag am 20. Januar 2022 mit 530 Stimmen (bei 78 Gegenstimmen und 80 Enthaltungen) verabschiedet und damit das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat erteilt.

Konkret setzt sich das EP bei den neuen Vorschriften für alle digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Online-Plattformen für mehr Transparenz im Zusammenhang mit gezielter Werbung ein. Des Weiteren fordert es ein Verbot der Datennutzung von Minderjährigen für Werbezwecke, die Einführungen von Schadensersatzansprüchen sowie eine verpflichtende Risikobewertung zur Bekämpfung schädlicher Inhalte.

Die von der Abgeordneten Christel Schaldemose (S&D/DK) im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erarbeitete Stellungnahmen sieht eine Vielzahl von Änderungen am Kommissionsvorschlag vor. So sollen die Transparenz- und Informationsanforderungen bei gezielter Werbung erhöht werden. Die Nutzerinnen und Nutzer von Dienstleistungen sollen etwa Informationen darüber bekommen, wie die Unternehmen ihre Daten kommerziell nutzen. Außerdem will das EP gewährleistet wissen, dass die Verweigerung der Einwilligung zur Datennutzung nicht schwieriger oder zeitaufwändiger sind als deren Erteilung.

Verfahren der gezielten Ansprache, bei denen die Daten von Minderjährigen für die Zwecke der Anzeige von Werbung verwendet werden, sollen den Internetunternehmen verboten werden. Sollten die Anbieter einer Plattform ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und dadurch Schäden entstehen, sollen die Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienstleistungen einen Anspruch auf Schadensersatz erhalten. Im Bereich Werbung soll es den Online-Plattformen außerdem verboten werden, spezielle Techniken, sogenannte Dark Patterns, einzusetzen, mit denen sie die Nutzerinnen und Nutzer täuschen oder deren Verhalten beeinflussen.

In seiner Reaktion hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft die Positionierung des EP eher kritisch bewertet. Er unterstützt zwar ein einheitliches Melde- und Abhilfeverfahren zur Löschung und Sperrung illegaler Inhalte, kritisiert aber, dass der Regelungsbereich durch das EP über Gebühr ausgeweitet wurde. Die strikten Regelungen zur Online-Werbung würden das Funktionieren der digitalen Wirtschaft massiv einschränken, insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen. Vom EP in die Diskussion eingebrachte Vorschläge zur Definition der Einwilligung zur Datennutzung gingen über die bereits bestehenden Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung hinaus.

Kritische Stimmen gab es nach der Abstimmung auch von Medienverbänden und in Presseberichten. Kritisiert wurde insbesondere, dass das EP versäumt habe, Vermittlungsdienste mehr in die Verantwortung zu nehmen, ohne ihnen gleichzeitig die Macht über Medieninhalte zu überlassen. Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss von März 2021 (BR-Drs.96/21) bereits angemahnt, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Sicherung von Meinungs- und Medienpluralismus nicht eingeschränkt werden dürfe. Die in der Kulturhoheit der Länder liegende Regulierung müsse weiterhin Bestand haben und deren Durchsetzung möglich bleiben. Dies gelte insbesondere für die öffentliche Verbreitung journalistisch-redaktionelle Angebote über Vermittlungsdienste.

Im Dezember 2020 hatte die Kommission mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) neue Vorschriften für alle digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Online-Plattformen vorgelegt. Mit der Verordnung soll die aus dem Jahr 2000 stammende E-Commerce-Richtlinie an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Insbesondere sollen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Internet besser geschützt und ein leistungsfähiger Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen geschaffen werden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss besonders die auf Beachtung der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten und ihrer Regelungskompetenz zur Sicherung des Medienpluralismus hingewiesen.

Die Mitgliedstaaten hatten bereits im November 2021 im Rat Wettbewerbsfähigkeit ihren Standpunkt festgelegt. In den sogenannten Trilogverhandlungen müssen sich nun Rat, EP und die Kommission um einen gemeinsamen Kompromiss bemühen. Die französische Ratspräsidentschaft hat den DSA, gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA), bei dem es um die Schaffung klarer Rahmenbedingungen für die großen Online-Plattformen geht, zu einer ihrer Prioritäten erklärt und möchte die Dossiers noch im ersten Halbjahr 2022 abschließen. (UV)

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