Das Europäische Parlament (EP) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2020 Empfehlungen zu EU-Regeln zur Künstlichen Intelligenz (KI) beschlossen. Das Parlament hat dabei die drei Aspekte Ethik, zivilrechtliche Haftungsfragen und Rechte am geistigen Eigentum beleuchtet. Somit hat das EP seine Erwartungen an den von der Kommission für Anfang 2021 angekündigten Rechtsakt zur KI formuliert.
Ethische Grundsätze und rechtlichen Verpflichtungen sollen nach den Vorstellungen des EP in einem neuen Rechtsrahmen in Bezug auf Entwicklung, Einführung und Nutzung von künstlicher Intelligenz, Robotik und ähnlichen technischen Lösungen festgeschrieben werden. Gelten soll dieser Rahmen für Software, Algorithmen und Daten. Darüber hinaus fordert das Parlament, dass hochgradig risikobehaftete KI-Technologien (z. B. mit Selbstlernfähigkeit) jederzeit von Menschen kontrollierbar sein müssten. Bei möglichen Verstößen gegen ethische Grundsätze müsste die Selbstlernfähigkeit deaktiviert werden.
Einen klaren Rechtsrahmen fordert das EP ebenfalls für die sich aus der Nutzung der KI ergebenden zivilrechtlichen Haftungsfragen. Nach den Vorstellungen der Abgeordneten sollte sichergestellt werden, dass die Betreiber von hochgradig risikobehafteten KI-Systemen für alle dadurch verursachten Schäden haftbar sind. Die Regeln sollten für physische und virtuelle KI-Anwendungen gelten, die Schäden an Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum oder erhebliche immaterielle Schäden verursachen können. Eine Versicherungspflicht soll obligatorisch sein.
Beim Recht am geistigen Eigentum und beim Patentsystem sieht das EP einen dringenden Bedarf an der Weiterentwicklung des bestehenden Schutzniveaus in der EU. Dadurch sollen einerseits innovative Entwickler geschützt werden. Andererseits wird betont, dass dies weder zulasten der menschlichen Urheber noch zulasten der ethischen Grundsätze der EU gehen darf. Das Parlament betont dabei mit Nachdruck den Unterschied zwischen KI-gestütztem menschlichem Schaffen und durch KI selbstständig erzeugten Schöpfungen.
Die Abgeordneten sprechen sich auch gegen die Einführung einer Rechtspersönlichkeit für KI aus. Rechte des geistigen Eigentums sollten also nur für Menschen gelten. (UV)