| EU-Zahlungsdienstrichtlinie

PSD2 tritt in Kraft

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Am 14. September 2019 treten weitere Teile der EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 in Kraft. Mit der Richtlinie sollen zum einen der Verbraucherschutz gestärkt und zum anderen Innovation und Wettbewerb im Online-Handel gefördert werden. Die neuen Regelungen betreffen die Sicherheit von Online-Zahlungen und die Vereinfachung von Transaktionen im Online-Handel. Die Kundenauthentifizierung wird verbessert und Banken müssen ihre Kontoschnittstellen für Drittanbieter öffnen.

Konkret bedeutet das, dass die Kundenauthentifizierung wird künftig über mehrere Faktoren abgefragt wird, um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen. Dies kann über unterschiedliche Kanäle erfolgen (zusätzliche Passwörter, Standortabfrage, biometrische Authentifizierung oder TAN-Verfahren). Es gibt unterschiedliche Varianten von TAN-Verfahren, meistens wird die Transaktionsnummer über eine App, eine SMS oder über ein Kartenlesegerät und den Chip in der Bankkarte übermittelt. Diese Verfahren sind weiterhin rechtmäßig, da die Authentifizierung einen weiteren Faktor (in diesen Fällen der Besitz eines Handys oder der Bankkarte) beinhaltet. Künftig nicht mehr ausreichend sind Transaktionsnummern, die per Papier übermittelt werden und nur ausgestrichen werden müssen.

Durch die Öffnung der Kontoschnittstellen wird es Drittanbietern ermöglicht, auf die Kontodaten des Kunden zuzugreifen, unter der Bedingung, dass dieser zuvor einem Zugriff zugestimmt hat. Dies hat zum Vorteil, dass Kunden beispielsweise direkt bei Online-Händlern Zahlungstransfers auslösen können, ohne sich vorher in ihr eigenes Online-Banking-Konto einloggen müssen. Dem Verbraucher werden insgesamt mehr Zahlungsoptionen eingeräumt und die Kontrolle über seine Finanzen vereinfacht, da zum Beispiel Kontoinformationsdienste auch die Kontostände verschiedener Banken in einer Übersicht zusammenstellen können. Alle 90 Tage muss die Zustimmung des Kunden erneuert werden.

Die Richtlinie wurde im November 2017 verabschiedet und tritt nun vollständig in Kraft. (KH)

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