| Ratstagung

Rat berät Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und Deal für eine saubere Industrie

Zentrale Themen der Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit der EU am 12. März 2025 waren der Wettbewerbskompass und der Deal für eine saubere Industrie. Außerdem wurden die Omnibus-Vereinfachungspakete und die Situation der europäischen Industrie in Bezug auf den CO2-Grenzausgleichsmechanismu (CBAM) beraten. Unter Federführung von Frankreich forderten mehrere Mitgliedstaaten Unterstützungsmaßnahmen für die Chemiebranche. Beschlüsse wurden keine gefasst.
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Die Ministerinnen und Minister nahmen die Veröffentlichung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit vom 29. Januar 2025 und die Vorstellung des Clean Industrial Deals am 26. Februar 2025 zum Anlass für eine Aussprache über den Weg hin zu einer wettbewerbsfähigeren europäischen Industrie. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen – so etwa die Dekarbonisierung, die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, die Kreislaufwirtschaft mit der Rückgewinnung kritischer Rohstoffe und der Verringerung von Abfällen sowie die Schaffung von Leitmärkten für umweltfreundliche Produkte einschließlich der Vergabe öffentlicher Aufträge, fanden große Unterstützung im Rat.

Mit Blick auf den Binnenmarkt wurde eine Orientierungsaussprache geführt. Schwerpunkt war die Notwendigkeit zur Schaffung eines Aktionsplans für Dienstleistungen. Dies entspricht einer Feststellung aus dem Ende Januar 2025 veröffentlichten Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit. Vielfach wurde die Bedeutung der Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betont sowie das Erfordernis von effizienteren Genehmigungsverfahren. Auch auf die konsequente Nutzung digitaler Instrumente zur Integration von Dienstleistungen im Binnenmarkt wurde hingewiesen.

Beim Mittagessen besprachen die Ministerinnen und Minister die von der Europäischen Kommission (KOM) am 5. Februar 2025 vorgelegte Mitteilung „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“. Ebenfalls wurden die am 26. Februar 2025 von der KOM vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen („Omnibus-Pakete“) am Nachmittag diskutiert. Hierbei wurden auch weitere Bereiche des europäischen Rechts, die ebenfalls einer Vereinfachung bedürfen, beleuchtet. Insgesamt will die KOM die Berichtspflichten für Unternehmen um 25 Prozent (und 35 Prozent für KMU) verringern; die „Omnibus-Pakete“ sind insofern nur der Anfang.

Teil eines Omnibus-Pakets ist auch eine Überarbeitung des CO₂‑Grenzausgleichssystems (CBAM) mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Ministerinnen und Minister diskutierten ferner Möglichkeiten zur Stärkung des Regelungsgehaltes der CBAM‑Verordnung. Hierbei ging es etwa um die Verhinderung von Umgehungspraktiken und die Bekämpfung indirekter Emissionen.

Um die Dekarbonisierung und die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie zu erhalten, forderte Frankreich und andere Mitgliedstaaten noch für 2025 die Vorlage eines gezielten Maßnahmenpakets, einen sog. „Critical Chemicals Act“, mit dem primär den hohen Energiepreisen begegnet werden solle. Deutschland sah das kritisch und verwies auf die im Clean Industrial Deal skizzierten Maßnahmen für die Chemieindustrie. (UV)

Weitere Informationen zur Tagung auf der Internetseite des Rates.

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